Hallo ihr Lieben,
also, ich habe jetzt für einen "Altfall" die volle Verfahrensgebühr geltend gemacht und die Geschäftsgebühr nicht mit angerechnet, ebenso, wie es der neue § 15a RVG vorsieht. Das Gericht meckert und meint, dass § 15a RVG wegen § 60 RVG nicht anwendbar sei (regelt § 60 RVG nicht eigentlich nur den Übergang BRAGO/RVG?). Ich seh das aber anders. Habt ihr einen Formulierungsvorschlag für mich, eben, dass das Gesetz so abgeändert wurde, weil von Anfang an eine Anrechnung der Geschäftsgebühr nicht vorgesehen war und dies also für alle Fälle gilt? Ich hoffe, ihr versteht bei meiner komplizierten Ausdrucksweise, was ich meine ... ist schon spät ...
DANKE!!!
Ali
Formlierungshilfe bei Anwendung des § 15a RVG
Hat das bis morgen Zeit? Ich habe ein Urteil eines oberdingsdabumsdagericht
wonach § 15a auch auf Altfälle anzuwenden ist - natürlich auf arbeit - wo ich natürlich erst morgen wieder bin.
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- Sinchen
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Also ich habe 4 Entscheidungen, wo Altfälle angewendet werden:
AG Wesel, Beschluss vom 26.05.09, Az.: 27 C C 125/07
AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.09, Az.: 2 C 156/09
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.09, Az.: 82 T 453/09
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.09, Az.: 8 W 339/09
Das OLG Celle hat hingegen entschieden, dass es nicht auf altfälle angewendet werden kann (Beschluss vom 26.08.09, Az.: 2 W 240/09).
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
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AG Wesel, Beschluss vom 26.05.09, Az.: 27 C C 125/07
AG Bruchsal, Beschluss vom 17.08.09, Az.: 2 C 156/09
LG Berlin, Beschluss vom 05.08.09, Az.: 82 T 453/09
OLG Stuttgart, Beschluss vom 11.08.09, Az.: 8 W 339/09
Das OLG Celle hat hingegen entschieden, dass es nicht auf altfälle angewendet werden kann (Beschluss vom 26.08.09, Az.: 2 W 240/09).
Ich hoffe ich konnte dir damit helfen.
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Immer schön lächeln. Mit einem Lächeln geht alles viel einfacher
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Es gibt keinen Formulierungsvorschlag, sondern es kommt darauf an, welche Ansicht in Deinem Gerichtsbezirk vertreten wird. Es gibt inzwischen eine Menge Entscheidungen, wobei das Verhältnis für/gegen die Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle ungefähr 50:50 steht. Wenn Dein Gericht pro § 60 RVG argumentiert, wirst Du wenig Chancen haben, die Gegenansicht durchzudrücken. Solange der BGH nicht wieder mal entschieden hat, wird das auch so bleiben.
~ Grüßle ~
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