Prüfung Erfolgsaussichten Strafsache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Magdalene
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#1

16.09.2009, 09:24

Hallo,
ich soll ggü RS die Prüfung von Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels in einer Strafsache abrechnen.
Im Zivilrecht geht das, aber eine solche Gebühr in Strafsache ist mir nicht geläufig.
Gibt es die?
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gabrielle
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#2

16.09.2009, 09:51

Nr. 4100, 4101 VV, Grundgebühr für die erstmalige Einarbeitung in den Rechtsfall.
Magdalene
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#3

16.09.2009, 10:25

aber die 4100, 4101 entsteht nur bei erstmaliger Einarbeitung. Wir waren erstinstanzlich schon tätig - habe ich vorhin vergessen zu erwähnen.
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#4

16.09.2009, 11:23

Was ist mit 2102 ?
Magdalene
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#5

16.09.2009, 14:20

aber dann bin ich wieder bei Beratung, bzw. einem ersten Beratungsgespräch. Passt auch nicht recht, da wir ja vorher schon tätig waren.
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#6

16.09.2009, 14:33

Was nimmst Du denn im Zivilverfahren? Doch wohl auch die 2100? Warum soll das in Strafsachen nicht möglich sein. Eine erste Beratung ist doch was völlig anderes.
cahra
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#7

16.09.2009, 14:58

Gem. Vorb. 2 Abs. 3 VV RVG kann die 2100 nicht angesetzt werden. Schau doch mal in die §§ 16 ff. RVG, ob das verschiedene Angelegenheiten sind oder eine. Wenn das verschiedene Angelegenheiten sind, würde ich die 2102 ansetzen.
Viele Grüße von Cahra
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