![Winken :wink1](./images/smilies/winke1.gif)
![Winken :wink2](./images/smilies/winke2.gif)
In einer Unterhaltssache haben wir Stufenklage eingereicht und die I. Stufe mit einem Vergleich beendet, wonach der Unterhaltspflichtige Unterlagen zur Berechnung des Unterhalts vorlegen sollte.
Dieser Vergleich wurde nicht widerrufen aber auch nicht erfüllt, denn zwischenzeitlich wohnt unser Mandant wieder beim Vater und Beide haben den Rechtsstreit für erledigt erklärt.
Ich sollte PKH abrechnen und habe das Gericht um Streitwertfestsetzung gebeten, weil wir ja mangels Unterlagen den Unterhalt nie berechnen konnten und ich nicht wusste, was ich ansetzen soll.
Jetzt schickt mir das Gericht eine Aufforderung, zum Streitwert Stellung zu nehmen
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Welchen Streitwert würdet Ihr ansetzen?
Bekommen wir in dieser Sache eine Einigungsgebühr, obwohl sich durch den Vergleich nur die I. Stufe erledigt hätte und nicht das gesamte Verfahren?