Habe folgendes Problem:
Wir haben KFB erhalten, in welchen eine Partei für die Kostentragung vergessen wurde. Wir haben Berichtigungsantrag und hilfweise einen 2. KfA gegen die Partei gestellt. Rechtspfleger hat unseren Berichtigungsantrag und unseren KfA zurückgewiesen. Hiergegen haben wir sofortige Beschwerde eingelegt. Dann hat die Rechtspflegerin die sofortige Beschwerde als befristete Erinnerung ausgelegt und dem Vorsitzenden vorgelegt. Dieser hat unseren Berichtigungsantrag zurückgewiesen, allerdings der Beschwerde gegen die Ablehnung unseres KfA stattgegeben und die Kosten gegen die Partei festgesetzt. Hiergegen hat die Partei ebenfalls sofortige Beschwerde eingelegt mit der Begründung, über unsere sofortige Beschwerde hätte das Beschwerdegericht und nicht der Vorsitzende entscheiden dürfen. Die Partei hat recht, aber wir haben dagegen nichts gesagt, weil wir ja nun unseren KfB hatten. Jetzt hat das Beschwerdegericht der Partei recht gegeben - mit dem Hinweis, dass über unsere ursprüngliche Beschwerde noch entschieden wird - und uns!! die Kosten auferlegt, obwohl das Gericht den Fehler gemacht hat. Ich weiß es ist ein sehr umfangreicher Sachverhalt, aber ich hoffe ihr seht durch.
Falscher Verfahrensgang bei sofortiger Beschwerde
Ich kann da jetzt auch keine direkte Frage in dem Text erkennen
Sofern du wissen willst, ob es korrekt ist, dass ihr die Kosten für die erfolgreiche Beschwerde der Gegenseite tragen müsst - das ist in Ordnung so und folgt aus § 91 ZPO.
Sofern du wissen willst, ob es korrekt ist, dass ihr die Kosten für die erfolgreiche Beschwerde der Gegenseite tragen müsst - das ist in Ordnung so und folgt aus § 91 ZPO.
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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Die Kosten haben doch aber nicht wir verursacht, sondern sie sind dadurch entstanden, dass das Gericht einen falschen Beschluss erlassen hat bzw. diesen nicht erlassen durfte und die Partei hiergegen Beschwerde eingelegt hat.
ob ihr diese Kosten verursacht habt, ist irrelevant. Die Gegenseite hat erfolgreich Rechtsmittel eingelegt - ihr habt als unterlegende insoweit die Kosten zu tragen, § 91 ZPO. Nach dem Verursacher wird da nicht gefragt... auf gut deutsch: shit happens...
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Kann ich dir nicht sagen, ich wüsste aber nicht warum? Das ist ein Fall fehlerhafter Rechtsanwendung - und das (Kosten)Risiko hierfür entfällt nunmal auf die unterlegene Partei.Können wir hier nicht was wegen Amtshaftung machen?
In der ZPO gibt es keine dem § 21 GKG entsprechende Vorschrift, ausschlaggebend ist allein § 91 ZPO.
Im Übrigen: So wie ich das lese, wusstet ihr ja, dass die Gegenseite recht hatte, noch bevor der entsprechende Beschluss erging - ihr habt gleichwohl keine entsprechenden Maßnahmen getroffen, weil ihr ja nun euren KFB hattet. Ihr hättet also die Möglichkeit gehabt, noch vor Erlass der Beschwerdeentscheidung entsprechende Maßnahmen zu treffen... insofern trifft euch zumindest eine Teilschuld
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Ja wir wussten es. Aber wir hatten doch keine Möglichkeit, dagegen was zu unternehmen. Sofortige Beschwerde scheidet ja aus, da wir ja nicht beschwert waren. Und auf ein einfaches Schreiben von uns, kann das Gericht den Beschluss nicht rückgängig machen.