PKH-Partei mit Ratenzahlung hat gewonnen. Wie KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
jurissima
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#21

11.09.2009, 14:24

Wenn Du PKH hast, dann DARFST Du garnicht gegenüber dem Mandanten abrechnen. Das verbietet § 122 ZPO !

Du kannst nur gegenüber der Landeskasse abrechnen (Gebühren nach § 49 RVG) oder gegenüber dem Gegner (§ 126 ZPO)
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ellimorelli
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#22

11.09.2009, 14:41

Weis ich inzwischen auch, mein Chef wollte mich wahrscheinlich testen. Hatte mich irritiert.

Muss ich in der Abrechnung gegenüber der Staatskasse außergerichtliche Gebühren beachten? Haben die aber nicht gegenüber dem Mdt. abgerechnet, hatte auch keine Beratungshilfe.
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ellimorelli
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#23

14.09.2009, 09:26

kann man das so machen?

Abrechnung gegenüber der Staatskasse

...ist dem Antragsteller mit Beschluss vom 31.03.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und der Un-terzeichner beigeordnet worden.

Ich beantrage,
- nachstehende Gebühren und Auslagen gem. § 55 RVG festzusetzen und die Aus-zahlung zu veranlassen.
- Vorschüsse (§ 58 RVG) habe ich nicht erhalten.
- Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht erhalten.
- Gebühren für Beratungshilfe (Nrn. 2600 ff. RVG) habe ich nicht erhalten.
- Spätere Zahlungen werde ich unverzüglich anzeigen (§ 55 Abs. 5 RVG).

Kostenrechnung


Position Regelvergütung PKH-Vergütung
1,3 Verfahrensgebühr aus 1.500,00 € 136,50€ 136,50 €
./. 0,65 Geschäftsgebühr aus 1.500 € - 68,25 € -68,25 €
1,2 Terminsgebühr aus 2.500,00 € 193,20 € 193,20 €
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 €
Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG 66,00 € 66,00 €
Tag- und Abwesenheitsgeld 35,00 € 35,00 €
Zwischensumme 382,45 € 382,45 €
19,0% Umsatzsteuer Nr.7008 VV RVG 72,67 € 72,67 €
GESAMTBETRAG 455,12 € 455,12 €

Des Weiteren wird beantragt, die durch den Antragsteller bereits gezahlten Raten zu je 30,00 €, mithin in Höhe von 120,00 € an den Antragsteller zurückzuerstatten.
Zuletzt geändert von ellimorelli am 14.09.2009, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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#24

14.09.2009, 09:27

schade, dass es meine schöne Aufstellung nicht übernimmt, vllt. versteht man es trotzdem!?! :oops:
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ellimorelli
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#25

14.09.2009, 11:26

bitte helft mir, ich brauch nur ein richtig oder falsch :)
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jurissima
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#26

14.09.2009, 11:37

Das hört sich gut an (ohne nachgerechnet zu haben).
Die Erstattung der Raten kannst Du zwar beantragen, wirst Du aber im Zweifel nicht bekommen.
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#27

14.09.2009, 11:49

stimmt meine abrechnung auch, wenn wir die außergerichtlichen Kosten mit eingeklagt haben und diese auch ausgeurteilt wurden? Dem Mdt. kann ich eine Abrechnung der außergerichtlichen Kosten stellen oder?
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#28

14.09.2009, 12:35

ich verzweifele :cry:
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#29

14.09.2009, 14:50

kann mir keiner noch kurz ne antwort geben??? :roll:
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#30

15.09.2009, 09:12

Warum hilft mir denn keiner? :| :?:
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