Wenn Du PKH hast, dann DARFST Du garnicht gegenüber dem Mandanten abrechnen. Das verbietet § 122 ZPO !
Du kannst nur gegenüber der Landeskasse abrechnen (Gebühren nach § 49 RVG) oder gegenüber dem Gegner (§ 126 ZPO)
PKH-Partei mit Ratenzahlung hat gewonnen. Wie KFA?
- ellimorelli
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kann man das so machen?
Abrechnung gegenüber der Staatskasse
...ist dem Antragsteller mit Beschluss vom 31.03.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und der Un-terzeichner beigeordnet worden.
Ich beantrage,
- nachstehende Gebühren und Auslagen gem. § 55 RVG festzusetzen und die Aus-zahlung zu veranlassen.
- Vorschüsse (§ 58 RVG) habe ich nicht erhalten.
- Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht erhalten.
- Gebühren für Beratungshilfe (Nrn. 2600 ff. RVG) habe ich nicht erhalten.
- Spätere Zahlungen werde ich unverzüglich anzeigen (§ 55 Abs. 5 RVG).
Kostenrechnung
Position Regelvergütung PKH-Vergütung
1,3 Verfahrensgebühr aus 1.500,00 € 136,50€ 136,50 €
./. 0,65 Geschäftsgebühr aus 1.500 € - 68,25 € -68,25 €
1,2 Terminsgebühr aus 2.500,00 € 193,20 € 193,20 €
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 €
Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG 66,00 € 66,00 €
Tag- und Abwesenheitsgeld 35,00 € 35,00 €
Zwischensumme 382,45 € 382,45 €
19,0% Umsatzsteuer Nr.7008 VV RVG 72,67 € 72,67 €
GESAMTBETRAG 455,12 € 455,12 €
Des Weiteren wird beantragt, die durch den Antragsteller bereits gezahlten Raten zu je 30,00 €, mithin in Höhe von 120,00 € an den Antragsteller zurückzuerstatten.
Abrechnung gegenüber der Staatskasse
...ist dem Antragsteller mit Beschluss vom 31.03.2009 Prozesskostenhilfe bewilligt und der Un-terzeichner beigeordnet worden.
Ich beantrage,
- nachstehende Gebühren und Auslagen gem. § 55 RVG festzusetzen und die Aus-zahlung zu veranlassen.
- Vorschüsse (§ 58 RVG) habe ich nicht erhalten.
- Aus der Staatskasse habe ich Vorschüsse (§ 47 RVG) nicht erhalten.
- Gebühren für Beratungshilfe (Nrn. 2600 ff. RVG) habe ich nicht erhalten.
- Spätere Zahlungen werde ich unverzüglich anzeigen (§ 55 Abs. 5 RVG).
Kostenrechnung
Position Regelvergütung PKH-Vergütung
1,3 Verfahrensgebühr aus 1.500,00 € 136,50€ 136,50 €
./. 0,65 Geschäftsgebühr aus 1.500 € - 68,25 € -68,25 €
1,2 Terminsgebühr aus 2.500,00 € 193,20 € 193,20 €
Auslagenpauschale 20,00 € 20,00 €
Fahrtkosten Nr. 7003 VV RVG 66,00 € 66,00 €
Tag- und Abwesenheitsgeld 35,00 € 35,00 €
Zwischensumme 382,45 € 382,45 €
19,0% Umsatzsteuer Nr.7008 VV RVG 72,67 € 72,67 €
GESAMTBETRAG 455,12 € 455,12 €
Des Weiteren wird beantragt, die durch den Antragsteller bereits gezahlten Raten zu je 30,00 €, mithin in Höhe von 120,00 € an den Antragsteller zurückzuerstatten.
Zuletzt geändert von ellimorelli am 14.09.2009, 11:25, insgesamt 1-mal geändert.
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