Selbstständiges Beweisverfahren - Hauptsacheverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ich
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#1

28.01.2009, 10:49

Ich hab ein riesiges Problem:

Es ging ein selbstständiges Beweisverfahren voraus. Dann kam das Hauptsache verfahren.
GW v. selbstständigen Beweisverfahren war 30000€ - GW vom Hauptsacheverfahren war 15000€.

Im selbstständigen Beweisverfahren hatten wir 1 Auftraggeber - im Hauptsacheverfahren hatten wir 3 Auftraggeber.

Nun wird ja die Verfahrensgebühr des selbstständigen Beweisverfahrens auf die des Hauptsacheverfahrens angerechnet. Was mach ich aber mit der Erhöhungsgebühr? Diese ist ja keine eigenständige Gebühr und darf daher nicht alleine stehen oder täusch ich mich da?? Darf ich das nun trotzdem verlangen oder fällt diese auch weg?
Micsi11
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#2

28.01.2009, 12:14

Ich würde einfach die 0,6 (also zweimal 0,3) gem. Nr. 1008 VV drunter schreiben.

Bzw. schreib doch:

1,9 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV
abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr aus Beweisverfahren

So wäre meines Erachtens richtig.
gkutes

#3

28.01.2009, 12:16

verstehe deine frage nicht!
du rechnest doch das selbstst BV auf das Hauptsacheverfahren an. Im BV hattest du doch keine Erhöhung.
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sunshine24
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#4

28.01.2009, 20:57

abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr aus Beweisverfahren
Aber die ist ja nicht bei allen 3 Auftraggebern angefallen, sondern nur bei einem!

Oder steh ich jetzt grad völlig auf dem Schlauch ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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strange
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#5

28.01.2009, 21:10

warum hat sich denn der streitwert verringert?
die Anrechnung erfolgt dann aber nur mit 1,3 aus 15.000
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
ich
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#6

29.01.2009, 09:16

Der Gegenstandswert hat sich verringert, weil der Beklagte (= unser Mandant) nach dem selbstständigen Beweisverfahren einen Teil gezahlt hat.

Die Erhöhungsgebühr fällt pro weiteren Auftraggeber an, also für 2 weitere (= 0,6).

Ich hab jetzt einfach das beantragt festzusetzen.
gkutes

#7

29.01.2009, 09:45

Ich hab jetzt einfach das beantragt festzusetzen.
und was ist "das"???

richtig ist das was micsi geschrieben hat

1,3 VG Beweis aus 30000
1,9 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3100 VV aus 15000
abzgl. 1,3 Verfahrensgebühr aus Beweisverfahren aus 15000
pte+pte
Knuti
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#8

11.09.2009, 09:41

Hallo ihr Lieben,

ganz schnell mal ne Frage: Gerichtskosten für Einreichung Klage nach selbständigen Beweisverfahren? Sind es noch mal volle 3 Gebühren oder nur insgesamt 3 Gebühren??? Also für das selbst. Beweisverfahren fällt ja schon ne 1,0 an?????

Ich find nix dazu :oops:
Knuti
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#9

14.09.2009, 08:12

Kann mir keiner helfen :cry:
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