Ich habe mal gegoogelt und Folgendes gefunden:
Liebe Grüße Schlaubi
Geschäftsgebühr lt Hansens, Richter LG Berlin
Kann damit einer was anfangen?????
Ich noch nicht so richtig...wirklich
L.G. Schlaubi
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- Pepsi
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naja das ist das gleiche was im RVG Report steht, bloß das hier keine Begründung dazu steht.. ich verstehe einfach nicht, was das für einen Unterschied machen soll, ob ich nun die halbe GG mit einklage und dafür die volle VG bekomme oder ob ich die volle GG geltend mache und nur ne halbe -angerechnete- VG bekomme..
-
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@pepsi
Es wird wohl alles nur mit den Verzugszinsen zusammen hängen.
Schließlich können zwischen Zinsbeginn für die GG und Kostenfestsetzung der VG noch einige Monate liegen. Außerdem ist bereits bei Zahlung der GG für den Mandanten ein Schadensersatz (volle GG) entstanden.
Viele Grüße
Dagmar
P.S. Ich hoffe wir reden jetzt nicht aneinander vorbei.
Es wird wohl alles nur mit den Verzugszinsen zusammen hängen.
Schließlich können zwischen Zinsbeginn für die GG und Kostenfestsetzung der VG noch einige Monate liegen. Außerdem ist bereits bei Zahlung der GG für den Mandanten ein Schadensersatz (volle GG) entstanden.
Viele Grüße
Dagmar
P.S. Ich hoffe wir reden jetzt nicht aneinander vorbei.
DIst trotzdem nicht klar. Wieso ist die volle GG jetzt plötzlich ersatzpflichtig!? Haben wir bisher alles falsch gemacht?
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ich sage nein!!
es ist doch egal ob ich 0,65 GG + 1,3 bekomme oder 1,3 GG und 0,65 VG oder? das ist der unterschied.. das ist reine auslegungssache des gesetzes
es ist doch egal ob ich 0,65 GG + 1,3 bekomme oder 1,3 GG und 0,65 VG oder? das ist der unterschied.. das ist reine auslegungssache des gesetzes