Stellt sich für mich noch die Frage:
Wann führt man ein selbständiges Beweisverfahren durch? Und ist es dasselbe wie ein Beweissicherungsverfahren?
Ich kenne das nur aus dem Baubereich. Ein Bauherr will den Pfusch der Baufirma feststellen lassen, kann aber den tatsächlichen Schaden noch nicht überblicken, weshalb auch keine Schadensersatzklage erhoben werden kann. Andererseits müssen die Bauschäden aber behoben werden. Deshalb ein Beweissicherungsverfahren.
Gibt´s da noch andere Beispiele?
LG
Anna
Beweisbeschluss = selbständiges Beweisverfahren?
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eins von beiden ist der neue BEgriff den man benutzt, ansonsten ist es dasselbe..
ein Beweissicherungsverfahren sichert halt den Beweis, bzw stellt den Schaden fest (wenn dieser streitig ist) und vielleicht zahlt der Gegner dann ja auch so..
ein Beweissicherungsverfahren sichert halt den Beweis, bzw stellt den Schaden fest (wenn dieser streitig ist) und vielleicht zahlt der Gegner dann ja auch so..
Na super, dann hab ich in der Prüfung ja mal voll ins Kloh gegriffen.
Mein Problem war, dass wir Beweissicherungsverfahren in der Schule nicht wirklich besprochen haben, also bin ich davon ausgegangen, dass Beweisbeschluss der Beschluss ist, in dem das Gericht dem Antrag auf das selbständige Beweisverfahren stattgibt.
Demnach hab ich wie folgt abgerechnet:
1,3 GG 2300
Auslagen
Mwst
BEWEISVERFAHREN
1,3 VG, 3100
- 0,65 Anrechnung GG 2300
Auslagen
Mwst
Klageverfahren
1,3 VG 3100
-1,3 Anrechnung VG 3100
1,2 TG 3104
Auslagen
Mwst
Tja da kann ich mich ja auf die Ergebnisse freuen.
Hoffentlich gibt es Teilpunkte, hab ja das außergerichtliche Verfahren richtig gerechnet![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Mein Problem war, dass wir Beweissicherungsverfahren in der Schule nicht wirklich besprochen haben, also bin ich davon ausgegangen, dass Beweisbeschluss der Beschluss ist, in dem das Gericht dem Antrag auf das selbständige Beweisverfahren stattgibt.
Demnach hab ich wie folgt abgerechnet:
1,3 GG 2300
Auslagen
Mwst
BEWEISVERFAHREN
1,3 VG, 3100
- 0,65 Anrechnung GG 2300
Auslagen
Mwst
Klageverfahren
1,3 VG 3100
-1,3 Anrechnung VG 3100
1,2 TG 3104
Auslagen
Mwst
Tja da kann ich mich ja auf die Ergebnisse freuen.
Hoffentlich gibt es Teilpunkte, hab ja das außergerichtliche Verfahren richtig gerechnet
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)