PKH-Partei mit Ratenzahlung hat gewonnen. Wie KFA?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

09.09.2009, 11:12

Hi

Ich brauch wieder mal eure Hilfe.

Hab hier folgendes Problem.
Unser Mandant hat für seinen Rechtsstreit PKH mit Ratenzahlung in Höhe von 30 EUR bewilligt bekommen. Jetzt kam das Urteil, dass wir gewonnen haben.

1. Frage: Da wir ja gewonnen haben und damit nicht die kosten des Rechtsstreites tragen, was ist mit den bereits gezahlten Raten? bekommt die unser Mdt. zurück?
2. Frage: Wie mach ich den KFA?

die Gegenseite hat keine PKH.

LG Elli
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ellimorelli
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#2

09.09.2009, 12:47

Ich brauch dringend Hilfe.
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#3

09.09.2009, 13:10

Hallo, nur nicht drängeln, andere müssen auch arbeiten. :wink:

Wenn ihr als PKH-Partei voll gewonnen habt, sollten die Ratenzahlungen einstweilen eingestellt werden vom Gericht. Eure Raten werden dann bei Abrechnung der Gerichtskosten auf die Kostenschuld der Gegenseite verrechnet (wie bei einem Kostenvorschuss) und ihr holt euch diese dann im Rahmen des KFV wieder. Im KFA gibst Du neben den Gebühren und Auslagen auch den Betrag der gezahlten PKH-Raten an, damit diese bei der Festsetzung berücksichtigt werden. Wenn Überschüsse vorhanden sind, werden die selbstredend von der Staatskasse erstattet.
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#4

09.09.2009, 13:15

Warum wird das auf die Kostenschuld des Gegners verrechnet?
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#5

09.09.2009, 13:22

Bringen wir es mal auf auf die einfache Regel: Was der Staat hat, das hat er. :lol: Ihr habt durch die PKH mit Raten eine Zahlungserleichterung erhalten. Das ist etwas anderes als eine Kostenbefreiung. Daher werden gezahlte Raten hier wie ein zu leistender KV behandelt.

Hat die Gegenseite verloren, aber keine Mittel, zahlt ihr sogar alle Kosten, soweit die Raten reichen und dürft dann einen KFB beantragen und habt den schwarzen Peter, da auch ihr von der Gegenseite mangels Masse nix bekommen werdet. Der Staat bekommt sein Geld (fast) immer. 8)
~ Grüßle ~
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#6

09.09.2009, 14:33

und von dem fall ausgegangen, die gegenseite kann zahlen. Zahlt die Gegenseite dann weniger, nur weil unser Mandant schon Raten gezahlt hat?

Den KFA mach ich doch ganz normal an die Gegenseite gerichtet oder? Oder muss man der RA den auf eigenen Namen machen?

Ich hab das noch NIE gemacht.
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#7

09.09.2009, 14:39

Die Gegenseite muss nicht weniger zahlen, ihre Kostenschuld ist jetzt nur anders verteilt: Das was von euch angerechnet wurde, muss die Gegenseite an euch zurückzahlen (KFB!). Die restliche offene Kostenschuld hat die Gegenseite an die Landeskasse zu zahlen.

Ob in eurem Gerichtsbezirk darauf bestanden wird, dass bei PKH immer ein Antrag nach § 126 ZPO zu stellen ist, musst Du beim Gericht erfragen. Nicht überall werden KFA nach § 104 ZPO akzeptiert.
Zuletzt geändert von 13 am 09.09.2009, 17:39, insgesamt 1-mal geändert.
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#8

09.09.2009, 14:52

also mach ich einen ganz normalen KFA, wie als wenn keiner PKH hatte entweder nach 126 ZPO oder nach § 104 ZPO, ja? wie anders werden denn die kostenschuld der Gegenseite verteilt?
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#9

09.09.2009, 15:40

ALSO:

Die Raten Eures Mandanten werden
1. Auf die Ersthaftung für die Gerichtskosten
2. Auf die PKH-Vergütung
3. Auf die Zweithaftung für die Gerichtskosten
4. Auf die Differenzkosten
verrechnet.

Jetzt ist fraglich, wie viel er gezahlt hat.
Biespiel:

Mandant hat 360,- € gezahlt.
Ersthaftung hier: nix, da er gewonnen hat.
Eure PKH-Kosten (die ihr vorher bei der Landeskasse abrechnen solltet) betragen 250,- €. Hierauf wird der Vorschuss verrechnet.
Zweitschuldnerhaftung beträgt 70,- €, hierauf wird der weitere Vorschuss verrechnet.
Die Differenzkosten betragen 170,- €, hierauf werden die restlichen 40,- € Vorschuss verrechnet.

Für Euren Mandanten könnt Ihr daher die Festsetzung nach § 104 ZPO über 360,- € verlangen, für Euch selbst die restlichen Differenzkosten von 130,- € nach § 126 ZPO.
Es müssten in diesem Fall 2 KFB´s ergehen: Einen für Euren Mandanten (360,- €), einen für Euch (130,- €), insgesamt werden also alle Gerichts- und Anwaltskosten festgesetzt.

Erst wenn bei der Verrechnung des Überschusses alle 4 Posten von oben voll bezahlt sind und noch mehr Geld da ist, wird der Rest von der Landeskasse an Euren Mandanten zurückgezahlt.
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#10

09.09.2009, 15:54

ich weis, ihr haltet mich für blöd, aber ich dreh mich gerade im kreis und steh dazu noch auf der leitung
kann mir das beispiel nochmal jemand aufstellen, wenn unser mdt nur 120 € an Raten bezahlt hat? was ist mit der GG? muss ich die berücksichtigen und wenn ja, in welchem kfa?
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