Drittschuldnerklage - was abrechnen?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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#1

31.08.2009, 15:01

Hallo, ich steh auf dem Schlauch.

wir haben Drittwiderspruchsklage erhoben und Anordnungsantrag gestellt-entschieden wurde durch Beschluss.

Was muss ich denn hier abrechnen?

Bitte um Hilfe!

Vielen Dank.
Oi, was für ein Pudel ist das!

:yeah
gkutes

#2

31.08.2009, 16:05

was denn nun? drittschuldnerklage oder drittwiderspruchsklage? ;)

hier entstehen mE die Gebühren 3100 und ggf 3104. bin aber nicht sicher...
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#3

31.08.2009, 16:24

mhh..

Drittwiderspruchsklage!

ups... hhähhö
Oi, was für ein Pudel ist das!

:yeah
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Tastenluder
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#4

31.08.2009, 16:27

Eine Drittwiderspruchsklage ist eine "normale" Klage, daher fallen die "normalen" Gebühren nach 3100 etc. an
Asgoth
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#5

31.08.2009, 16:28

hier entstehen mE die Gebühren 3100 und ggf 3104. bin aber nicht sicher...
:zustimm - <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagen dasselbe :D
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk

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#6

31.08.2009, 16:56

boh. danke!

ich war die ganze zeit bei 3309 VV, keine ahnung warum. Vielen Dank.
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#7

31.08.2009, 17:40

Ok, sehe gerade, dass wir eine Drittwiderspruchsklage und gleichzeitig einen Anordnungsantrag gem. §§ 771, 769 ZPO gestellt haben.

In meinem schlauen kommentar steht, dass der Anordnungsantrag auch nach 3100 VV abgerechnet wird. Kommt das jetzt hin? beide Verfahrensgebühren und dann die Prüfung nach § 15 (3) ? Sieht komisch aus.
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Asgoth
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#8

31.08.2009, 17:54

ich würde eher dazu tendieren, die Gegenstandswerte der beiden Anträge zu addieren und aus dem Gesamtstreitwert abzurechnen... ohne Gewähr. Wie hoch der Streitwert eines solchen Antrages ist, lässt sich bestimmt aber irgendwie rausfinden ;)
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