Hallo, ich steh auf dem Schlauch.
wir haben Drittwiderspruchsklage erhoben und Anordnungsantrag gestellt-entschieden wurde durch Beschluss.
Was muss ich denn hier abrechnen?
Bitte um Hilfe!
Vielen Dank.
Drittschuldnerklage - was abrechnen?
- n.i.c.o.l.
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Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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was denn nun? drittschuldnerklage oder drittwiderspruchsklage?
hier entstehen mE die Gebühren 3100 und ggf 3104. bin aber nicht sicher...
hier entstehen mE die Gebühren 3100 und ggf 3104. bin aber nicht sicher...
- n.i.c.o.l.
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mhh..
Drittwiderspruchsklage!
ups... hhähhö
Drittwiderspruchsklage!
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Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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- Tastenluder
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Eine Drittwiderspruchsklage ist eine "normale" Klage, daher fallen die "normalen" Gebühren nach 3100 etc. an
- <a href="http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3406574025/ref=nosim/foreno-21" target="_blank">Gerold/Schmidt</a> sagen dasselbehier entstehen mE die Gebühren 3100 und ggf 3104. bin aber nicht sicher...
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
"Jetzt haben wir sie genau da, wo sie uns haben wollten." - Captain Kirk
"Nur weil du nicht paranoid bist, heißt das noch lange nicht, dass niemand hinter dir her ist."
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- n.i.c.o.l.
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boh. danke!
ich war die ganze zeit bei 3309 VV, keine ahnung warum. Vielen Dank.
ich war die ganze zeit bei 3309 VV, keine ahnung warum. Vielen Dank.
Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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- n.i.c.o.l.
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Ok, sehe gerade, dass wir eine Drittwiderspruchsklage und gleichzeitig einen Anordnungsantrag gem. §§ 771, 769 ZPO gestellt haben.
In meinem schlauen kommentar steht, dass der Anordnungsantrag auch nach 3100 VV abgerechnet wird. Kommt das jetzt hin? beide Verfahrensgebühren und dann die Prüfung nach § 15 (3) ? Sieht komisch aus.
In meinem schlauen kommentar steht, dass der Anordnungsantrag auch nach 3100 VV abgerechnet wird. Kommt das jetzt hin? beide Verfahrensgebühren und dann die Prüfung nach § 15 (3) ? Sieht komisch aus.
Oi, was für ein Pudel ist das!
:yeah
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ich würde eher dazu tendieren, die Gegenstandswerte der beiden Anträge zu addieren und aus dem Gesamtstreitwert abzurechnen... ohne Gewähr. Wie hoch der Streitwert eines solchen Antrages ist, lässt sich bestimmt aber irgendwie rausfinden
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)
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