Welcher Gegenstandswert?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gretchen
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#1

28.08.2009, 08:43

Hallo Ihr Lieben!

Ich brauche dringend Hilfe! Ich soll eine außergerichtliche Sache abrechnen und ich weiß nicht wie!

Sachverhalt:

Unser Mandant hat ein Grundstück und möchte dort das Haus umbauen lassen (verschiedenen Wohnungen zur Vermietung). Für die Genehmigung hat er nun die Zustimmung des Besitzers des Nachbargrundstücks benötigt. Da dieser die Zustimmung nicht erteilen wollte mussten wir ihn auffordern, es gab Schriftverkehr bis er zugestimmt hat! Nun habe ich keinen Gegenstandswert und finde auch in der Streitwerttabelle nichts bzw. wir haben ja gar keine... Hat jemand von euch eine Idee??

schonmal DANKE!
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LuzZi
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#2

28.08.2009, 09:01

Ggf. Regelstreitwert?
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Gretchen
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#3

28.08.2009, 09:05

das hatte ich mir auch schon überlegt, war mir aber nicht sicher, ob es da noch andere Mögichkeiten gibt. Da hab ich manchmal ein leichtes Brett vorm Kopf :)
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
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#4

28.08.2009, 09:51

Da Du ja absolut keinen Wert hast (Grundstückswert oder sonst was) würde ich auch zu einem 4.000,00 Regelstreitwert tendieren gem. § 23 III RVG. Andere Möglichkeiten wären wir mir auch nicht bekannt.
[color=#8040FF][font=Comic Sans MS][size=75][align=justify][i][b]Die Grenze zwischen Himmel und Hölle war von Unbekannten beschädigt worden. Der Teufel schickt folgendes Telegramm an die Engel: "Unsere Rechtsanwälte hier unten meinen, dass der Himmel die Reparatur vornehmen muss." Die Engel antworten: "Müssen wir wohl. Können nämlich hier oben keinen Rechtsanwalt finden..."[/b][/i][/align][/size][/font][/color]
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Gretchen
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#5

28.08.2009, 10:03

:thx
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