Gegner hat gegen MB Widerspruch eingelegt, wir haben weitere GK eingezahlt und dann kam Mitteilung, dass Gegner Insolvenz angemeldet hat. Noch am Rande: Widerspruch war im März, inso erst im Mai.
Jetzt kam vom Gericht die Mitteilung, wir sollten unsere Klage zurücknehmen nach Anmeldung zur Tabelle. Wir haben aber noch gar keine Anspruchsbegründung eingereicht. Da kann ich doch nicht einfach die Klage zurücknehmen oder? Sondern nur die mitteilen, dass der Rechtsstreit sich nach Anmeldung zur Tabelle erledigt hat und die restlichen GK zurückerstattet werden? Was meint ihr?
Klagerücknahme ohne Klage/Anspruchsbegründung?
Die Klage kann zurückgenommen werden, bist ja nach Abgabe der Sache an das streitige Gericht im Klageverfahren ungeachtet dessen, ob begründet wurde oder nicht.
Antrag auf Erstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten stellen und Fordeung zur Insolvenztabelle anmelden, sofern bislang nicht geschehen.
Antrag auf Erstattung der nicht verbrauchten Gerichtskosten stellen und Fordeung zur Insolvenztabelle anmelden, sofern bislang nicht geschehen.
- nici77
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Ja aber nach § 696 IV ZPO kann doch der Antrag auf Durchführg. des streitg. Verfahrens bis zum Beginn der HV zurückgenommen werden. Kann ich da nicht einfach schreiben, ich nehme den Antrag auf Durchführung des streitig. Verfahrens zurück und bitte um Erstattung der nicht verbrauchten GK?
Liebe Grüße nici77