Hallole,
ich habe so meine Probleme mit Gebühren im Bußgeldverfahren..... Vorliegend wurde ein Bußgeldbescheid nach Einspruch zurückgenommen und durch einen neuen ersetzt. Was würdet ihr hier abrechnen? Nach 5115? Im voraus schon vielen Dank
alda
Gebühr in Bußgeldverfahren
- Adora Belle
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Damit hab ich auch Probleme, weil Du absolut nichts an relevanten Informationen mitgeteilt hast.
Was habt Ihr gemacht? In welchem Verfahrensstadium?
Welches Bußgeld ist angedroht/festgesetzt worden?
(Wie kommst Du auf 5115?)
Wie würdest Du abrechnen?
Was habt Ihr gemacht? In welchem Verfahrensstadium?
Welches Bußgeld ist angedroht/festgesetzt worden?
(Wie kommst Du auf 5115?)
Wie würdest Du abrechnen?
- Gretchen
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wieso 5115? Ich gebe Adora Belle Recht, es fehlen noch ein paar Infos, aber ich würde Folgendes machen:
Zuerst kommt immer mal die Grundgebühr Nr. 5100 (Mittelgebühr oder je nachdem wie umfangreich die Sache war)
dann je nach dem wie hoch das Bußgeld war hast du die Auswahl zwischen den Nummern 5101, 5103 und 5105 und je nach dem, ob halt ein Termin stattgefunden hat oder nicht noch ne Terminsgebühr.
Das sind meiner Meinung nach die Gebühren die entstehend, wenn es nicht vor dem AG gelandet ist. Habe aber Bußgeldsachen schon sehr lange nicht mehr abgerechnet!
aber dann bin ich nachher hoffentlich auch nochmal schlauer
Zuerst kommt immer mal die Grundgebühr Nr. 5100 (Mittelgebühr oder je nachdem wie umfangreich die Sache war)
dann je nach dem wie hoch das Bußgeld war hast du die Auswahl zwischen den Nummern 5101, 5103 und 5105 und je nach dem, ob halt ein Termin stattgefunden hat oder nicht noch ne Terminsgebühr.
Das sind meiner Meinung nach die Gebühren die entstehend, wenn es nicht vor dem AG gelandet ist. Habe aber Bußgeldsachen schon sehr lange nicht mehr abgerechnet!
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aber dann bin ich nachher hoffentlich auch nochmal schlauer
Der Abwasch ist kurz davor ein demokratisches System zu bilden!!!
Da ein neuer Bußgeldbescheid erlassen wurde, steht hier noch die Frage aus, ob die Erlassung des neuen Bußgeldbescheides aufgrund eines Schreibens erfolgt ist und ob dieser zugunsten Eueres Mandanten ist.
Wenn ja, dann bekommt ihr noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr.
Wenn ja, dann bekommt ihr noch eine zusätzliche Verfahrensgebühr.
LG Heike19
- Adora Belle
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Es gibt keine zusätzliche Verfahrensgebühr. Wenn gegen den ursprünglichen BGB Einspruch eingelegt wurde, der daraufhin von der Behörde zurückgenommen und durch einen neuen BGB ersetzt wird, welcher sodann vom Mdt akzeptiert wird, entsteht die 5115.
Aber mal grundsätzlich - ich bin nicht bereit, mir für den TE n Kopp zu machen und alle Eventualitäten auszudiskutieren, bevor nicht der Sachverhalt und die grundlegenden Überlegungen dazu wenigstens ansatzweise mitgeteilt werden. Ich finde, wer hier einfach so eine Frage "hinwirft", mißbraucht das Forum als Hotline.
Deshalb nochmals an die TE:
Wie würdest Du abrechnen? Womit hast Du Probleme?
Aber mal grundsätzlich - ich bin nicht bereit, mir für den TE n Kopp zu machen und alle Eventualitäten auszudiskutieren, bevor nicht der Sachverhalt und die grundlegenden Überlegungen dazu wenigstens ansatzweise mitgeteilt werden. Ich finde, wer hier einfach so eine Frage "hinwirft", mißbraucht das Forum als Hotline.
Deshalb nochmals an die TE:
Wie würdest Du abrechnen? Womit hast Du Probleme?