Geschäftsgebühr lt Hansens, Richter LG Berlin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#11

18.04.2007, 13:51

ne und vor allem finde ich es qautsch.. wer rechnet denn so an?? das wurde noch nichtmal damals in der BRAGO gemacht, als die GG ganz weggefallen ist, da hat man ja auch nicht die GG gelassen und die ANrechnung bei der PG gemacht..

das wird sich auch nicht durchsetzen denke ich.. vielleicht kann das jemand nochmal erklären, denn ich hab wie gesagt den Grund nicht verstanden
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#12

18.04.2007, 19:31

Wahrscheinlich liegts daran, dass in Vorbemerkung 3 Abs. 4 steht, dass die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist - und nicht, dass bei Anfall einer Verfahrensgebühr die halbe Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr anzurechnen ist. Kann mir das jedenfalls nur so erklären!

Den Hintergrund verstehe ich jetzt aber auch nicht so ganz. Es kommt doch aufs gleiche raus, oder ???

:bahnhof (hab den Artikel allerdings auch nicht gelesen...)
Liebe Grüße
von Sandra
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#13

18.04.2007, 19:39

ja irgendwie gings da u.a. um Zinsen und son Krams.. kann dir den Artikel schicken wenn du willst
Benutzeravatar
Sandra S.
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 632
Registriert: 05.12.2006, 18:38
Beruf: Rechtsfachwirtin

#14

18.04.2007, 20:11

danke für das Angebot, aber lass mal... verwirrt mich glaube ich nur zu sehr. Werde das weiterhin auf die "altbekannte Methode" machen - und hoffen, dass sich die Idee nicht durchsetzt !!! :wink:
Liebe Grüße
von Sandra
Dagmar
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 65
Registriert: 01.11.2006, 10:26
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte jetzt im Notariat tätig
Wohnort: Frankfurt/Main

#15

19.04.2007, 07:43

Ich denke jetzt langsam auch, dass es um die Zinsen geht.
Bei der "falschen" Anrechnung gehen diese wohl verloren, was ja zu Ungunsten des Mandanten ist. Also, würde sich somit der RA schadensersatzpflichtig machen. Verwirrung, verwirrung! :roll:

Bin mal gespannt, ob es sich durchsetzt.

Der Witz ist, dass dies genau mein Problem letzte Woche mit meinem Chef war, der nicht glauben wollte, dass nur die hälftige GG im MB angesetzt wird. Letzte Woche hatte ich noch recht, jetzt ist er es. :)

Ich werde es mal so umsetzen, mal sehen was die Gerichte so sagen. :-)

Viele Grüße
Dagmar
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#16

19.04.2007, 08:27

wo wir wieder bei stein wären, dessen ANwalt behauptet, dass die volle GG geltend zu machen ist.. würd mich mal interessieren, ob er vielleicht die gleiche Begründung hat..
StineP

#17

19.04.2007, 08:34

Ist doch aber schon total unlogisch. Die volle GG kann doch überhaupt nicht geltend gemacht werden in voller Höhe...... Die würde man nach Abschluss des streitigen Verfahrens doch gegenüber dem Mandanten auch nicht separat in voller Höhe geltend machen.....
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#18

19.04.2007, 08:35

naja doch, wenn man es so sieht wie der Herr, dass nicht die halbe GG wegfällt, sondern die VG angerechnet wird, dann gehts schon, bloß sieht das keiner so
Janin

#19

19.04.2007, 09:04

soll ich mal ehrlich sein, ich :bahnhof :bahnhof ... habe mir jetzt mittlerweile den artikel das dritte mal durchgelesen, ohne ihn zu kapieren :( langsam zweifle ich an mir selber
StineP

#20

19.04.2007, 09:18

Ach, weißt was, ich hab auch schon dreimal losgelegt...... Steig noch nicht ganz hinter. Kommt aber daher, das sich heut nicht lesen mag ;)
Antworten