ne und vor allem finde ich es qautsch.. wer rechnet denn so an?? das wurde noch nichtmal damals in der BRAGO gemacht, als die GG ganz weggefallen ist, da hat man ja auch nicht die GG gelassen und die ANrechnung bei der PG gemacht..
das wird sich auch nicht durchsetzen denke ich.. vielleicht kann das jemand nochmal erklären, denn ich hab wie gesagt den Grund nicht verstanden
Geschäftsgebühr lt Hansens, Richter LG Berlin
- Sandra S.
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Wahrscheinlich liegts daran, dass in Vorbemerkung 3 Abs. 4 steht, dass die Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr anzurechnen ist - und nicht, dass bei Anfall einer Verfahrensgebühr die halbe Geschäftsgebühr auf die Geschäftsgebühr anzurechnen ist. Kann mir das jedenfalls nur so erklären!
Den Hintergrund verstehe ich jetzt aber auch nicht so ganz. Es kommt doch aufs gleiche raus, oder ???
(hab den Artikel allerdings auch nicht gelesen...)
Den Hintergrund verstehe ich jetzt aber auch nicht so ganz. Es kommt doch aufs gleiche raus, oder ???
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
Liebe Grüße
von Sandra
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- Sandra S.
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danke für das Angebot, aber lass mal... verwirrt mich glaube ich nur zu sehr. Werde das weiterhin auf die "altbekannte Methode" machen - und hoffen, dass sich die Idee nicht durchsetzt !!! ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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Liebe Grüße
von Sandra
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Ich denke jetzt langsam auch, dass es um die Zinsen geht.
Bei der "falschen" Anrechnung gehen diese wohl verloren, was ja zu Ungunsten des Mandanten ist. Also, würde sich somit der RA schadensersatzpflichtig machen. Verwirrung, verwirrung!
Bin mal gespannt, ob es sich durchsetzt.
Der Witz ist, dass dies genau mein Problem letzte Woche mit meinem Chef war, der nicht glauben wollte, dass nur die hälftige GG im MB angesetzt wird. Letzte Woche hatte ich noch recht, jetzt ist er es.![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich werde es mal so umsetzen, mal sehen was die Gerichte so sagen.![Smilie :-)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Viele Grüße
Dagmar
Bei der "falschen" Anrechnung gehen diese wohl verloren, was ja zu Ungunsten des Mandanten ist. Also, würde sich somit der RA schadensersatzpflichtig machen. Verwirrung, verwirrung!
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Bin mal gespannt, ob es sich durchsetzt.
Der Witz ist, dass dies genau mein Problem letzte Woche mit meinem Chef war, der nicht glauben wollte, dass nur die hälftige GG im MB angesetzt wird. Letzte Woche hatte ich noch recht, jetzt ist er es.
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Ich werde es mal so umsetzen, mal sehen was die Gerichte so sagen.
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Viele Grüße
Dagmar
- Pepsi
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wo wir wieder bei stein wären, dessen ANwalt behauptet, dass die volle GG geltend zu machen ist.. würd mich mal interessieren, ob er vielleicht die gleiche Begründung hat..
Ist doch aber schon total unlogisch. Die volle GG kann doch überhaupt nicht geltend gemacht werden in voller Höhe...... Die würde man nach Abschluss des streitigen Verfahrens doch gegenüber dem Mandanten auch nicht separat in voller Höhe geltend machen.....
- Pepsi
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naja doch, wenn man es so sieht wie der Herr, dass nicht die halbe GG wegfällt, sondern die VG angerechnet wird, dann gehts schon, bloß sieht das keiner so
soll ich mal ehrlich sein, ich
... habe mir jetzt mittlerweile den artikel das dritte mal durchgelesen, ohne ihn zu kapieren
langsam zweifle ich an mir selber
![Ich versteh nur Bahnhof :bahnhof](./images/smilies/bahnhof.gif)
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![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)
Ach, weißt was, ich hab auch schon dreimal losgelegt...... Steig noch nicht ganz hinter. Kommt aber daher, das sich heut nicht lesen mag ![Winken ;)](./images/smilies/icon_wink.gif)
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