Prozesskostenhilfebewilligung mit Terminsgebühr

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sandra-Andrea
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#1

26.08.2009, 14:27

Hallihallo erstmal,

ich muss ne pkh-abrechnung vornehmen. an sich ist alles klar nur ich hab da ein problem mit der terminsgebühr. die parteien haben sich ohne das gericht über einen vergleich(es wurde schriftverkehr und telefonate geführt) geeinigt und dem gericht dann mitgeteilt. normalerweise steht mir doch dann die terminsgebühr zu, oder????

grüße
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Re1108
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#2

26.08.2009, 16:57

Habt ihr den die Einigung vom Gericht protkollieren lassen oder diesem nur mitgeteilt, dass Ihr Euch geeinigt habt?

Wenn ihr dem Gericht die Einigung nur mitgeteilt habt, fällt meines Erachtens die Terminsgebühr nicht an. Bei Protokollierung durch das Gericht hingegen schon.
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Adora Belle
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#3

26.08.2009, 17:08

Die TG dürfte durch die Besprechung mit der Gegenseite angefallen sein. Ob der Vergleich protokolliert wurde, ist deshalb nicht entscheidend. Das muß man aber in der PKH-Abrechnung natürlich mitteilen, damit die TG berücksichtigt wird.
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Silvia
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#4

26.08.2009, 23:58

Hallo,

stimme Adora Belle zu !

Für außergerichtliche Vergleichsverhandlungen ohne Beteiligung des Gerichts entsteht eine Terminsgebühr !
(siehe Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 3 VV RVG ! ) :lol: :lol: :lol:

Liebe Grüße
Silvia
Sandra-Andrea
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#5

27.08.2009, 08:34

vielen dank!!!! ihr habt meine auffassung bestätigt. werd das jetzt mal so machen.

liebe grüße
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