Rückerstattung der Gebühren an RSV

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#1

20.08.2009, 07:39

Hi! Ich sitze gerade an einer Akte und brauche Eure Hilfe. Es ging um Schmerzensgeldansprüche eines MA. Wir haben 2.000,00 EUR außergerichltich geltend gemacht und gegenüber der RSV eine 1,3 GG aus 2.000,00 EUR abgerechnet. Danach haben wir Klage erhoben (2.000,00 EUR wollten wir haben) und uns mit der Gegenseite auf Zahlung von 1.000,00 EUR geeinigt. Wir haben gegenüber der Gegenseite abgerechnet und erhalten:

1,8 GG aus 1.000,00 EUR
- Anrechnung
1,3 VG aus 1.000,00 EUR
1,2 TG aus 1.000,00 EUR
1,0 EG aus 1.000,00 EUR.

Meine Frage ist jetzt: Können wir von der RSV noch die Differenz zu der GG aus 2.000 und zu den gerichltichen Gebühren aus 2.000,00 EUR geltend machen oder müssen wir die vereinnahmten 1,3 GG aus 2.000,00 EUR zurückzahlen?

Ich hoffe, ich habe mich verständlich ausgedrückt und jemand kann mir weiter helfen. :oops:
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#2

20.08.2009, 08:42

Wieso habt ihr gegenüber der GS nur aus 1000 € abgerechnet? Gegenstandswert ist und bleiben doch die 2000 ??? Grundlage für die Abrechnung ist ja nicht der Betrag AUF den sich geeinigt wurde, sondern der Wert ÜBER den sich geeinigt wurde. Und geeinigt habt ihr euch über 2000 auf 1000, oder nich??

Oder wurde direkt im Vergleich vereinbart, dass Abrechnung nur über 1000 GW erfolgt?

Wenn nicht, ist GW für die Abre auf jeden Fall der Wert von 2000 € und so würde ich gegenüber RS und GS abrechnen

Und warum auf einmal 1,8 GG und anfangs 1,3??
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
nici77
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 455
Registriert: 29.07.2008, 09:50
Beruf: ReFa im Mutterschutz
Software: Andere

#3

20.08.2009, 08:55

:zustimm Kasimir1603 GW ist 2000,00 EUR
Liebe Grüße nici77
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#4

20.08.2009, 11:11

Ich würde auch aus GW 2.000,00 abrechnen.

Aber ich kenne das Problem, wenn es eine Unfallsache ist, dann übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung ja meist nur die Kosten aus dem erstatteten Betrag, egal wieviel man vorher eingefordert hat (was aber nur für außergerichtliche Tätigkeit gilt). Die gerichtliche Tätigkeit ist hier ja auch eindeutig 2.000 EUR und ich denke bei einem Streitwertbeschluss würde dies auch so drinstehen.

1,3 am Anfang ist vermutlich einfach die Regelgebühr
1,8 Gebühr ist die Mittelgebühr
samara
Foreno-Inventar
Beiträge: 2153
Registriert: 13.03.2007, 15:46
Wohnort: lotte
Kontaktdaten:

#5

20.08.2009, 11:16

Oh Mann, jetzt haben wir die Klage aber schon zurückgenommen. Können wir noch nachträglich gegenüber der GS abrechnen? Wird uns die RSV die fehlenden KOsten übernehmen, wenn wir den Differenzbetrag denen in Rechnung stellen? Was meint ihr, welcher Weg ist sinnvoller?
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#6

20.08.2009, 11:24

Ich würde auf jeden Fall erstmal gegenüber der GS eine korrigierte Abrechnung machen und die zur Zahlung des offenen Restbetrages auffordern.
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
Tigerle
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 3584
Registriert: 30.01.2008, 09:20
Beruf: Wirtschaftsassistenin/selbständige ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#7

20.08.2009, 17:59

ich würde auf jeden Fall auch mit der GS erst noch abrechnen. Lass doch ggfs. den Streitwert vom Gericht festsetzen, dann kannst Du dich gleich darauf berufen, dass noch Gebühren offen sind.
Benutzeravatar
j3NN
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 647
Registriert: 03.04.2006, 20:29
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Krefeld

#8

20.08.2009, 20:46

Ich würde in der Zukunft vielleicht nie die Klage zurücknehmen, sondern in der Hauptsache für erledigt erklären, so dass die Möglichkeit über die Kosten zu entscheiden offen bleibt.
Was ist der Unterschied zwischen Gott und Juristen? - Gott denkt nicht, dass er Jurist ist.

Treffen sich zwei Anwälte. Sagt der eine: "Wie geht's?"
Sagt der andere: "Ich kann nicht klagen."
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#9

20.08.2009, 20:47

Hallo,

Wenn die Klage über 2.000,00 € erhoben wurde, berechnen sich die Gebühren auch nach diesem Wert.
Im Streitwertbeschluss wird dieser Wert auch stehen ! ! !

ich stimme meinen Vorredern voll zu :kopfhoch

Einfach neue Abrechnung an Gegner :andiearbeit

Dann hat sich das Problem mit der Abrechnung gegenüber der RS-Vers. ja auch erledigt !

Liebe Grüße
Silvia
Antworten