ich steh gerade total auf dem schlauch!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#11

20.08.2009, 15:46

@Claudi

Und gerade das ist totaaaaaaaaaaal falsch :sorry

Zahlungsschuldner ist und bleibt ausschließlich der Mandant und nur der bekommt eine Rechnung im Original. Versicherungen, Gegner, etc. bekommen ausschließlich und immer nur eine Kopie der Originalrechnung!!
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#12

20.08.2009, 15:47

:zustimm Kasimir

Originalrechnung geht immer nur an den Mandanten. Alle anderen bekommen ne Kopie oder nur ne Kostenaufstellung.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
Claudi130874
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 432
Registriert: 25.05.2007, 10:10
Wohnort: Aachen

#13

20.08.2009, 15:48

Dann hab ich das ja immer falsch gemacht, mir ist aber schon klar, dass der Mandant immer Kostenschuldner ist. Aber das verwirrt die Mandanten doch dann nur.
[url=http://www.wunschkinder.net][img]http://www.wunschkinder.net/forum/ticker/tick/05/01/2001/30/7/Anna/0/204/51/153.png[/img][/url]



[url=http://ticker.7910.org/deu][img]http://ticker.7910.org/an1cE_Nag2B0002Nzc3NzJvfDA5NDQ1NW9hfEJpcyB6dW0gVXJsYXVi.gif[/img][/url]
Benutzeravatar
Kasimir1603
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1606
Registriert: 04.07.2007, 13:29
Beruf: RA-fachangestellte
Software: AnNoText
Wohnort: Buchbach

#14

20.08.2009, 15:49

Wurscht ob die Mandanten verwirrt sind oder nicht ;) Korrekt ist eben nur diese Vorgehensweise :)
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

Bild
Benutzeravatar
sunny84
chronisch müde
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1898
Registriert: 15.06.2007, 20:39
Beruf: gelernte RA-Fachangestellte, jetzt Justizbeschäftigte
Software: Andere
Wohnort: in der schönen Eifel

#15

20.08.2009, 16:04

Jepp, wir schreiben in dem Fall unter die Rechnung immer drunter:

Wir haben die ... Rechtsschutzversicherung um Zahlung des Gesamtbetrages ersucht.

Und im Anschreiben wird der Mdt. auch nochmal drauf hingewiesen, dass die RSV ne Kopie der Rechnung erhalten mit der Bitte um Zahlung.
"When the day shall come that we do part, if my last words are not "I love you", ye'll ken it was because I didna have time."
Jamie Fraser - The Fiery Cross/Diana Gabaldon
Benutzeravatar
Z-Trenc
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 63
Registriert: 30.12.2008, 14:13
Wohnort: Jena

#16

20.08.2009, 16:58

also wir machens wie du Claudi. allerdings ist die Rechnung auf den Mdt ausgestellt, wer die dann bezahlt ist uns doch schnuppe ;-)

würden wir nun plötzlich unseren Mandanten eine Originalrechnung zuschicken gibts nur dumme fragen und somit vermeidbare mehrarbeit..
Antworten