Streitwert für zwei Kündigungen im Mietrecht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Mona84
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#1

20.08.2009, 12:26

Hallo Kolleginnen,

Ich habe hier ein Kündigungsschreiben der Gegenseite in einer Mietsache.
Die Jahresmiete beträgt 3000,00 EUR.

Im Kündigungsschreiben wird fristlos gekündigt. Im nächsten Satz wird hilfsweise fristgerecht gekündigt.

Beträgt der Streitwert dann 3000 EUR oder 6000 EUR (für zwei Kündigungen).

LG,
Mona
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rebru82
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#2

20.08.2009, 12:31

Da es Kündigung von Wohnraum bleibt (egal ob fristlos oder fristgerecht) würde ich von einer Jahres-Kaltmiete ausgehen.
[hr]

Liebe Grüße

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Mona84
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#3

20.08.2009, 12:42

Hmm... Im Arbeitsrecht ist es aber anders, da zählt ja auch jede einzelne angegangene Kündigung...
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rebru82
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#4

20.08.2009, 12:48

Das stimmt. Ich arbeite seit ca. 10 Jahren für einen Fachanwalt in Mietsachen. Wenn ich eine derartige Kündigung ausspreche, reche ich immer nur eine Kündigung nach der Jahres-Kaltmiete ab.

Falls es doch die Möglichkeit gibt, hier nach einem höheren Wert abzurechnen, lass ich mich gerne belehren. Dann ich ich mal wieder meinen Chef ärgern :)
[hr]

Liebe Grüße

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