Frage zur Kostenerstattungspflicht

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Sunny
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#1

18.08.2009, 18:26

Hi zusammen,

kann mir jemand sagen, wie das bei folgendem Sachverhalt verläuft bzw. wo ich da nachschlagen kann? Arbeitsgerichtsgesetz?

Klage vorm Arbeitgsgericht - Urteil ergangen - Vollstreckungsandrohung gemacht - Gegner hat Vollstreckungsabwehrklage eingereicht.
Meines Erachtens muss die Gegenseite da die Kosten tragen, aber meine Kollegin is da anderer Meinung.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.

Danke schon mal.
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Asgoth
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#2

18.08.2009, 19:04

Hast du denn schon im ArbGG nachgeschlagen? ;)
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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Sunny
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#3

18.08.2009, 19:06

schon, aber noch nich wirklich was gefunden? oder ich war zu blöd da was zu finden :-D
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Asgoth
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#4

18.08.2009, 19:09

Also ich hatte mal einen ähnlichen Fall - da hab ich Kostenfestsetzung beantragt nach § 788 ZPO. Hab die Akte jetzt aber nicht hier. Ich meld mich, wenn ichse gefunden hab^^
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Sunny
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#5

18.08.2009, 19:11

danke lieb von dir ;-)
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repfiffi
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#6

18.08.2009, 19:40

im ArbR ist es doch so geregelt, dass die Kosten des ersten Rechtszugs stets die Parteien selbst zu tragen haben...den § weiß ich jetzt nicht auswendig...müsst ich auf Arbeit mal gucken....

LG
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#7

18.08.2009, 19:48

ja das wußte ich auch, aber wie das dann bei der vollstreckungsabwehrklage läuft, weiß ich nich so richtig.
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