Bundesland vorsteuerabzugsberechtigt?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Gast

#1

18.08.2009, 13:23

hallo,

ich bräuchte mal Eure Hilfe. Ist denn ein Bundesland zum Vorsteuerabzug berechtigt. Es geht hier um einen Kfa.

Wäre für Eure Hilfe dankbar.
Asgoth
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#2

18.08.2009, 14:56

Ich gehe ganz stark davon aus, dass keine Vorsteuerabzugsberechtigung besteht. Die entsprechende gesetzliche Regelung findet sich mit Sicherheit im § 4 UStG. Einfach da mal nachlesen
http://www.sonnemondsterne.de" target="blank - 06.08.2010 bis 08.08.2010 :)

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#3

18.08.2009, 16:42

:zustimm
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lege die Pfoten auf den Tisch
und warte auf die Mäuse!
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immer
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#4

18.08.2009, 17:11

Behörden, Kommunen, Länder und der Bund sind nie vorsteuerabzugsberechtigt.
AC/D Schuhe aus!
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