PKH mit Ratenzahlung. Wie mache ich die Rechnung?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Adora Belle
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#11

12.08.2009, 16:52

Es gibt wegen § 12a ArbGG in erster Instanz keine Kostenfestsetzung gegen den Gegner.
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LuzZi
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#12

12.08.2009, 16:56

Darum gehts ja auch nicht, es geht um die Festsetzung/Abrechnung gem. § 50 RVG.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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Adora Belle
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#13

12.08.2009, 16:59

Ich wollte nur #7 korrigieren. Die Aussage, es gäbe im Arbeitsgerichtsverfahren keine Kostenfestsetzung, hat die TE doch offenbar verwirrt.
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Silvia
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#14

12.08.2009, 19:52

Hallo,

es handelt sich um einen ganz normalen Kostenfestsetzungsantrag.

Rechts neben Regelvergütung u. Vergütung (im angegebenen Formular von LuzZi) setzt das Gericht die Vergütung fest. Diese Spalte wird daher vom Gericht ausgefüllt.

Übrigens: Die PKH-Gebühren sind schon bei einem Streitwert von über 3.000,00 € geringer.

Liebe Grüße :engel2
Silvia
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#15

13.08.2009, 10:35

Danke!
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