RSV will Geld zurück.

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#1

11.08.2009, 15:08

Hallo

ich hab mal ne ganz dumme frage, weil ich gerade mehr als auf der leitung stehe.

Wir haben der RSV eine 2 Rechnung geschickt und nun ist die der meinung, dass sie nicht nur unserer rechnung nicht bezahlen will, sondern auch noch geld zurück bekommt, weil sie bei der ersten rechnung zuviel gezahlt hat. Soweit ist das auch alles in Ordnung.

Wir sollen nun 250 € zurückzahlen, da unserer Mdtin aber 100 € GK zum anfang des rechtsstreites verauslagt hat, werden diese nun in abzug bebracht, so dass wir nun 150 zurückzahlen sollen.

ist es jetzt korrekt, wenn ich nun unserer Mandantin dir Rechnung schicke, die eigentlich die RSV zahlen sollte und den Betrag, den die RSV haben will mit dazu addiere?

Kann man verstehen, was ich fragen will???

LG Elli
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carrot
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#2

11.08.2009, 15:10

ich persönlich kann grad nicht folgen :oops:
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Aylin0104
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#3

11.08.2009, 15:13

Ich versteh es auch nicht so richtig... und vor allem aus welchem Grund, meint die RSV denn das sie zuviel Geld gezahlt haben?? Wenn ihr z. B. zuviel abgerechnet habt, dann sind die weiteren Kosten ja nicht angefallen und dann kannst du sie natürlich auch nicht der Mandantin auferlegen.

:hm
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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nici77
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#4

11.08.2009, 15:13

ne, keine Ahnung :bahnhof
Liebe Grüße nici77
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Kasimir1603
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#5

11.08.2009, 15:14

:hm :bahnhof

Was umfasste die 1. Rechnung und warum ist überhaupt eine 2. RE erforderlich? Was umfasste die 2. Rechnung denn??
Ciao Kasi

Wenn Liebe einen Weg zum Himmel fände und Erinnerungen zu Stufen würden,
dann würden wir hinaufsteigen und dich zurück holen, denn die Lücke die du hinterlässt, lässt sich nicht schließen.
(in Erinnerung an unseren "Lord Stinkefuß" Sammy)





Mit Semmelbrösel in den Socken bleibt selbst der größte Schweißfuß trocken

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ellimorelli
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#6

11.08.2009, 15:15

Der RSV ist plötzlich aufgefallen, dass der eine Teil des Rechtsstreites nicht versichert ist.
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Stefanie 211080
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#7

11.08.2009, 15:15

Meistens gibt es ja eine Selbstbeteiligung von 150,00 E. Kann es sein das die RV die auch bezahlt hat? Wenn eure Mdt eine Fa. ist, muss eure Mdt die MwSt tragen und nicht die RV.
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Aylin0104
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#8

11.08.2009, 15:16

Wie kann ein Teil des Rechtsstreits nicht versichert gewesen sein? :wirr
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
gkutes

#9

11.08.2009, 15:42

nochmal, elli, die RS bekommt keine Rechnungen. Die gehen sowieso IMMER an den Mandanten und ne Kopie für die RS.
Alles das, was die RS nicht zahlen will, muss der Mandant tragen
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ellimorelli
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#10

11.08.2009, 15:49

Die 1. Rechnung wurde deshalb gemacht, weil ein Vergleich geschlossen wurde (auch über nicht rechtshängige ansprüche). Auf diese Rechnung hat die RSV auch anstandslos bezahlt. Dann wurde aber der Vergleichsmehrwert erhöht und daher eine neue Rechnung gestellt abzüglich der bereits gezahlten Beträge.
Jetzt ist aber der RSV aufgefallen das der die nicht rechtshängigen Sachen nicht mitversichert sind will 1. nichts zahlen und 2. geld wieder. Dieser Betrag beläuft sich auf 250,00 €. Da aber die RSV noch die GK übernimmt, die unserer Mdt verauslagt hat, werden diese noch in abzug gebracht und somit sollen nun "nur noch" 150 € zurückgezahlt werden.

Kann ich also nun unserer Mdt die 2. Rechnung schicken und den betrag, den die RSV wieder haben will mit dazu addieren?
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