habt ihr im Vorfeld ne Kostendeckungszusage für die Vollstreckungsmaßnahmen eingeholt? Wenn ja, hat die RS auf die "Obliegenheitsverpflichtung" hingewiesen. Wenn nicht, hätte ich an die RS geschrieben, dass die bei der Kostendeckungszusage darauf hätte hinweisen müssen.
Ich hätte auch mal bei den Mandanten nachgefragt, ob in den AGB´s ein entsprechender Hinweis drin steht.
Erhöhungsgebühr - RSV will nicht zahlen
- Soenny
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So was hab ich ja nimmer nicht gehört. Daß man bei Gesamtschuldnern erst mal versucht nur gegen einen zu vollstrecken ist klar, aber daß man bei Gesamtgläubigern nur für einen tätig wird, obwohl beide im Urteil oder wo sonst auch so bezeichnet sind, ist ein Ding.
Helfen kann ich dir da leider auch nicht, aber ich bin echt mal gespannt, ob noch jemand was dazu sagen kann.
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)
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Oh, da sind mal wieder auf was Neues gestoßen. Das hatte ich noch nie.
Ich würd einfach weiter darauf beharren, dass die das ausgleichen sollen und die auch entsprechend anschreiben mit Frist. Selbstverständlich würd ich auch durchklingen lassen, dass die Mandanten hiervon Kenntnis erhalten werden und sicherlich nicht davon begeistert sein werden.
Meist hilft das, damit gezahlt wird, weil ihre VN wollen die natürlich nicht verlieren.
Ich würd einfach weiter darauf beharren, dass die das ausgleichen sollen und die auch entsprechend anschreiben mit Frist. Selbstverständlich würd ich auch durchklingen lassen, dass die Mandanten hiervon Kenntnis erhalten werden und sicherlich nicht davon begeistert sein werden.
Meist hilft das, damit gezahlt wird, weil ihre VN wollen die natürlich nicht verlieren.
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Hallo,
ja das ist schon ne komische Antwort gewesen. Die hatten in der Deckungszusage natürlich nichts von Obliegenheitspflichten usw. geschrieben, ist ja klar.
Aber mein guter Rechtspfleger konnte mir weiterhelfen. Im Urteil stand ausdrücklich .... die Wohnung XYZ ist an die Kläger herauszugeben, Zahlungen sind an die Kläger zu leisten .... .
Mein RPfl hat mir erklärt, dass nur wenn das Wörtchen gesamt/Gesamtgläubiger darin steht, die RS kürzen darf. Er hat aufs BGB verwiesen und dass ich hieraus den Umkehrschluss herleiten kann. Wenn kein Gesamtgläubiger im Urteil steht, dann MUSS jeder Kläger seinen sch.... selbst vollstrecken.
Wenn man es mal gehört hat, dann ist es ja ganz logisch. Kläger 1 kann ja nicht auf Kläger 2 zurückgreifen!
ja das ist schon ne komische Antwort gewesen. Die hatten in der Deckungszusage natürlich nichts von Obliegenheitspflichten usw. geschrieben, ist ja klar.
Aber mein guter Rechtspfleger konnte mir weiterhelfen. Im Urteil stand ausdrücklich .... die Wohnung XYZ ist an die Kläger herauszugeben, Zahlungen sind an die Kläger zu leisten .... .
Mein RPfl hat mir erklärt, dass nur wenn das Wörtchen gesamt/Gesamtgläubiger darin steht, die RS kürzen darf. Er hat aufs BGB verwiesen und dass ich hieraus den Umkehrschluss herleiten kann. Wenn kein Gesamtgläubiger im Urteil steht, dann MUSS jeder Kläger seinen sch.... selbst vollstrecken.
Wenn man es mal gehört hat, dann ist es ja ganz logisch. Kläger 1 kann ja nicht auf Kläger 2 zurückgreifen!