Habt Ihr den Artikel in RVGreport 4/2007 über das Einklagen der vollen Geschäftsgebühr gelesen?
Ich habe wohl die ganze Zeit im Mahnverfahren was falsch gemacht, da ich nur den "nichtanrechenbaren Teil" der Geschäftsgebühr als Schadensersatz geltend gemacht habe.
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)
Was meint Ihr zu dem Artikel?
Heißt das jetzt, man soll die volle Geschäftsgebühr im Mahnverfahren in Ansatz bringen und nach der Monierung entsprechend gegenüber dem Mahngericht Stellung nehmen?
![Frage :?:](./images/smilies/icon_question.gif)
Menno, warum liest sich das immer so kompliziert? Im Zweifel ist es dann bestimmt ganz einfach.
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Viele Grüße
Dagmar