Gegenstandswert für einen Pfändungsauftrag

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Antworten
Benutzeravatar
iri
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 80
Registriert: 05.07.2007, 13:57
Beruf: Rechtsfachwirt
Wohnort: München

#1

07.08.2009, 13:35

Hallo Ihr Lieben,

ich mache einen PfÜB auf Herausgabe der Lohnsteuerkarte und des Arbeitszeugnisses. Was nehme ich denn da als Gegenstandswert für meine ZV-Kosten?

Danke im Voraus für Euere Antworten!!!

LG, iri
ReNoFa09
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 350
Registriert: 11.08.2007, 11:10
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte
Kontaktdaten:

#2

07.08.2009, 13:44

Hey =)
Normalerweise nimmt man ein Bruttomonatsgehalt für das Arbeitszeugnis als Gegenstandswert in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten.
Bei der Lohnsteuerkarte bin ich mir nicht sicher...sry ;-)
Benutzeravatar
Soenny
Administratorin
Administratorin
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 12231
Registriert: 21.02.2007, 11:07
Beruf: Bürovorsteherin
Software: RA-Micro
Kontaktdaten:

#3

07.08.2009, 13:55

Habt ihr schon alles unternommen, um die Sachen zu bekommen? Frist gesetzt? Zeugnisentwurf übersandt? War der Mandant schon mal da und hat versucht, die Sachen abzuholen?

Als erstes würde ich mal Zwangsgeld beantragen, wenn das zuvor Gesagte nicht geholfen hat ;)
❤️ Ich helfe Straßenkatzen, bitte helft mit: Homepage der Straßenkatzen Bonn/Rhein-Sieg e.V. ❤️

Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


Bild Bild



An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#4

07.08.2009, 21:48

Ich würde einen Antrag nach § 887 bzw. 888 ZPO stellen. Welchen genau, weiß ich jetzt im Moment nicht. Es handelt sich ja um die Vornahme einer Handlung.

Der Gegenstandswert müsste sich eigentlich auch aus dem Urteil o. ä. ergeben.

Liebe Grüße
Silvia
Antworten