Richter-Ablehnungsverfahren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ReNoFa09
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#1

06.08.2009, 14:54

Hey :-)
Ich soll herausfinden, ob man bei einem Richter-Ablehnungsverfahren (wegen Befangenheit) Gebühren geltend machen kann...hab schon viel gesucht aber leider ncihts gefunden :-)

Hilfffeeeeeeeeee
^^
ReNoFa09
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#2

07.08.2009, 08:40

Hat noch niemand diesen Fall gehabt?!^^
Ich bitte um eure HILFE :thx
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romex
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#3

07.08.2009, 09:07

So rein logisch betrachtet denke ich nicht, dass man dafür gesondert Gebühren geltend machen kann. Für mich gehört das mit zum gerichtlichen Verfahren.

Aber sicher bin ich mir da nicht!
Liebe Grüße,
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zenzi75
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#4

07.08.2009, 09:11

Als Befangenheitsanträge haben wir selbst noch nicht gestellt... Mein Chefe ist auch viel zu gutmütig für sowas. Den mußte ich sogar ziemlich überreden, um mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen GVZ (der nicht in unserem Bezirk saß) zu machen. Wir haben hier schon lange einen Richter "auf dem Kieker" aber wir warten einfach geduldig, bis er in Rente geht... :mrgreen: Im eigenen Bezirk gegen einen Richter vorzugehen ist nicht so gut...

Aber wir hatten mal einen Gegner, der in dem laufenden Verfahren so einen Befangenheitsantrag gestellt hat. Wir haben damals auf diesen Antrag auch erwidert, aber keine gesonderten Gebühren abgerechnet. Was nicht heißen soll, daß es solche Gebühren nicht gibt.
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Lämmchen
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#5

07.08.2009, 09:59

Hallo,

ich gehe auch davon aus, dass es sich bei einem Befangenheitsantrag um dieselbe Angelegenheit handelt. Der Richter darf doch erst mal selbst über den Antrag entscheiden.

Wir haben auf jeden Fall noch nie extra Gebühren dafür abgerechnet. Aber ob das so wirklich stimmt, weiß ich auch nicht.
Liebe Grüße

Das Lämmchen Bild
ReNoFa09
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#6

07.08.2009, 13:38

hmm...also diese Sache ging über 2 Instanzen und in der ersten insatnz wurde durch beschluss entscheiden...und die gegenseite hat ja dann gegen diesen beschluss beschwerde eingelegt...und wir haben ja dann auch immer schriftsätze gemacht...

fällt dann wenigstens eine gebühr für die Beschwerde an??
:hm
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