Geschäftsgebühr lt Hansens, Richter LG Berlin

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
Dagmar
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#1

17.04.2007, 13:41

Ich bin etwas durcheinander!

Habt Ihr den Artikel in RVGreport 4/2007 über das Einklagen der vollen Geschäftsgebühr gelesen?

Ich habe wohl die ganze Zeit im Mahnverfahren was falsch gemacht, da ich nur den "nichtanrechenbaren Teil" der Geschäftsgebühr als Schadensersatz geltend gemacht habe. :roll:

Was meint Ihr zu dem Artikel?

Heißt das jetzt, man soll die volle Geschäftsgebühr im Mahnverfahren in Ansatz bringen und nach der Monierung entsprechend gegenüber dem Mahngericht Stellung nehmen? :?:

Menno, warum liest sich das immer so kompliziert? Im Zweifel ist es dann bestimmt ganz einfach. :oops:

Viele Grüße
Dagmar
Janin

#2

17.04.2007, 13:43

Den gleichen Artikel habe ich gestern auch gelesen und um ehrlich zu sein, auch nur Bahnhof verstanden. :)
Dagmar
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#3

17.04.2007, 13:52

Da bin ich aber froh, dass ich nicht ganz alleine nur Bahnhof verstehe. :D
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wifey
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#4

17.04.2007, 13:58

:sorry, ich hab den Artikel nicht gelesen und werd ihn auch wohl nie lesen können, da ich den RVGreport nicht habe :-(
Viele Grüße

ich
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Summerof77
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#5

17.04.2007, 14:46

@wifey: mach Dir nix draus, ich auch nicht!!! schnüff! Aber wenn Ihr anderen verstanden habt, was es mit dem Artikel auf sich hat, dann sagt mal, ob sich was änder! *interessiertguck*
Nicht ärgern...nur lächeln und winken, lächeln und winken!
StineP

#6

17.04.2007, 15:21

Hm, steht denn da wirklich drin, dass man die volle GG anrechnen darf als Verzugschaden im MB und in der Klage!?!?!?!? Das würde ja bedeuten, dass im RVG was geändert wurde (Vorbemerkung 3, Abs. 4 des Teils 3 des VV zum RVG )
Dagmar
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#7

17.04.2007, 16:04

@stineP
Ich zitier noch was aus dem Artikel:

"Das Einklagen nur des "nicht anrechenbaren Teils" der Geschäftsgebühr anstelle der unverminderten Geschäftsgebühr stellt einen Anwaltsfehler dar, der jedenfalls hinsichtlich der Verzinsung auch einen Schadensersatzanspruch gegen den Prozessbevollmächtigten begründet. ...."

Kann Dir auch gerne den Artikel per E-Mail schicken, wenn Du ihn haben möchtest schick mir eine PN.

Viele Grüße
Dagmar
StineP

#8

17.04.2007, 16:26

Also im Moment versteh ich den kleinen Teil nicht mal *feierabend herbei wünsch*

Gern, den kannst mir mal schicken!
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Pepsi
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#9

18.04.2007, 12:17

hab den Artikel gelesen und du hättest nur einen entscheidenden Satz zitieren müssen, dann hätte man es verstanden ;-)

es geht darum, dass der anrechenbare Teil der GG nicht bei der GG abgezogen wird, sondern bei der VG, heißt man macht die volle GG in Klage geltend und bekommt dann im KFB nur noch die halbe VG, bzw die angerechnete halt..

den Grund habe ich allerdings auch nicht verstanden
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Curry
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#10

18.04.2007, 12:50

Das machen doch die Gericht nicht mit, kann ich mir echt nicht vorstellen.
Curry

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