Hallo ihr Lieben und Schlauen
Hab folgende Frage an Euch:
Wir haben außergerichtlich gegen einen Bescheid der ARGE Widerspruch eingelegt. Sodann erging der Widerspruchsbescheid, sodann haben wir Klage eingereicht. Die Gegenseite wurde vollumfänglich verurteilt. Muss auch unsere gesamten Kosten tragen.
Jetzt hab ich gegenüber der ARGE Abrechnung erteilt. Diese meinten dann, dass sie unsere Gebühren für das Widerspruchsverfahren nicht überweisen, sondern nur die gerichtlichen und haben uns sodann auf ein Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen, sofern wir nicht einverstanden sind mit deren Entscheidung.
Jetzt ist meine Frage: Kann ich die Gebühren gem. Nr. 2401 auch mit in den KFA hineinnehmen? Ich bin grad etwas irritiert, da doch normalerweise außergerichtliche Gebühren nichts im KFA zu suchen haben, oder?!
Danke für eure Hilfe, vorab
Kostenfestsetzg. Sozialrecht auch Gebühren Widerspruchsverf?
Hat keiner ne ahnung?
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
danke für deine antwort...
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- Aylin0104
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Kein problem, gern geschehen!
Ich wusste das vorher auch nicht bis mich irgendwann ein Rechtspfleger vom Sozialgericht darauf hingewiesen hatte! Finde das aber nach wie vor seltsam, dass es beim Sozialgericht geht und ansonsten nicht
Ich wusste das vorher auch nicht bis mich irgendwann ein Rechtspfleger vom Sozialgericht darauf hingewiesen hatte! Finde das aber nach wie vor seltsam, dass es beim Sozialgericht geht und ansonsten nicht
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem