Kostenfestsetzg. Sozialrecht auch Gebühren Widerspruchsverf?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kitte-kat
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#1

04.08.2009, 17:49

Hallo ihr Lieben und Schlauen :)

Hab folgende Frage an Euch:

Wir haben außergerichtlich gegen einen Bescheid der ARGE Widerspruch eingelegt. Sodann erging der Widerspruchsbescheid, sodann haben wir Klage eingereicht. Die Gegenseite wurde vollumfänglich verurteilt. Muss auch unsere gesamten Kosten tragen.
Jetzt hab ich gegenüber der ARGE Abrechnung erteilt. Diese meinten dann, dass sie unsere Gebühren für das Widerspruchsverfahren nicht überweisen, sondern nur die gerichtlichen und haben uns sodann auf ein Kostenfestsetzungsverfahren verwiesen, sofern wir nicht einverstanden sind mit deren Entscheidung.

Jetzt ist meine Frage: Kann ich die Gebühren gem. Nr. 2401 auch mit in den KFA hineinnehmen? Ich bin grad etwas irritiert, da doch normalerweise außergerichtliche Gebühren nichts im KFA zu suchen haben, oder?!
Danke für eure Hilfe, vorab
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
kitte-kat
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#2

05.08.2009, 10:46

Hat keiner ne ahnung? :cry:
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Aylin0104
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#3

05.08.2009, 11:53

In sozialrechtlichen Angelegenheiten kannst du die GG auch im KFA festsetzen lassen!
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
kitte-kat
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#4

05.08.2009, 14:11

danke für deine antwort...
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#5

05.08.2009, 14:25

Kein problem, gern geschehen!

Ich wusste das vorher auch nicht bis mich irgendwann ein Rechtspfleger vom Sozialgericht darauf hingewiesen hatte! Finde das aber nach wie vor seltsam, dass es beim Sozialgericht geht und ansonsten nicht :patsch
Eine Lösung hatte ich, aber sie passte nicht zum Problem :zunge
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