Entwurf Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung - GG?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Lahmi
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#1

27.07.2009, 20:33

Der Titel sagt eigentlich schon alles:

Rechtfertigt der Entwurf einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung bereits den Ansatz einer GG?
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sunshine24
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#2

27.07.2009, 21:11

Meiner Meinung fällt die GG erst an, wenn man nach außen hin tätig ist.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Lahmi
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#3

28.07.2009, 15:38

Ja, dass ich auch meine Meinung - aber nicht die des Chefs.
Haben lediglich Vereinbarung entworfen und an Mdt. geschickt.
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Adora Belle
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#4

28.07.2009, 16:08

Was ist denn mit der Vorbemerkung 2.3 Abs. 3?

Mitwirkung bei der Gestaltung eines Vertrages löst die Geschäftsgebühr aus. Die Vertretung nach außen ist dafür nicht zwingend notwendig.
Lahmi
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#5

28.07.2009, 21:22

Oh... danke! Das hab ich doch glatt übersehen :)

Fragt sich nur, ob man diese Vereinbarung auch als Vertrag ansehen kann ...
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sunshine24
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#6

28.07.2009, 22:04

Ich war mir bezüglich der Vorbemerkung unsicher, ob das auch drunter fällt. Ich hab jetzt aber mal im RVG für Anfänger geschaut und da steht das auch so drin wie Adora Belle das geschrieben hatte ... dann würde ich auch eine GG nehmen!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Lahmi
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#7

31.07.2009, 21:43

Danke euch !!!! :-)
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#8

31.07.2009, 21:47

Bitte schön ...
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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