ich bin gerade etwas am verzweifeln
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ich soll einen Streitwert ausrechnen zu einem Verfahren, in dem es mehrere Beklagte (insgesamt 5) gibt. Wir vertreten die Beklagten zu 1) und 2), diese wurden jedoch unterschiedlich verklagt.
Jetzt soll ich für den Beklagten zu 2) einen KfA machen, da der Kläger in der mündlichen Verhandlung die Klage gegen ihn zurückgenommen hat.
In der Berufungsbegründung heißt es unter A) Hauptanträge: Die Beklagte zu 1) wird verurteilt 19.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen und die Beklagte zu 3) wird verurteilt, 7.000 EUR nebst Zinsen zu zahlen.
Unter B) Hilfsanträge (für den Fall der Abweisung der Hauptänträge ist dann erstmals der Beklagte zu 2) mit drin, in dem es heißt "Die Beklagten sollen gesamtschuldnerisch verurteilt werden, an den Kläger 7.000 EUR nebst Zinsen zahlen.
Die Beklagte zu 1) darüber hinaus zur Zahlung in Höhe von EUR 5.000 nebst Zinsen und die Beklagten zu 1) und 2) sowie 3) und 5 sollen weiteren Schadensersatz leisten, dessen Höhe nach Erfüllung der Auskunftsanträge noch beziffert wird.
Ich stehe da jetzt total auf dem Schlauch und weiß nicht, welchen Streitwert ich für den Beklagten zu 2) nehmen soll. Ich tippe zur Zeit noch auf die EUR 7.000,00.
Kann mir da jemand von Euch weiterhelfen? Bin für jede Hilfe dankbar.