wir haben unsere mandantin beraten, als es um den "umgang" der kinder ging..haben ein schreiben an das jugendamt oder so ähnlich geschickt, ansonsten nur beraten. was kann ich da jetzt abrechnen??
1,3 nach einem streitwert von 3000 €????
oder gehört es noch zum scheidungsverfahren dazu?? hier haben wir verfahrensgeb. und terminsgeb. abgerechnet...
ach ja, wenn wir für die scheidung tätig werden, dann finden doch vor dem scheidungstermin auch besprechungstermine mit dem mandanten statt....ich steh jetzt voll auf dem schlauch, aber kann man da nicht auch noch ne geschäftsgeb. ansetzen???
ich hab gerade voll den denkfehler
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