Untervollmacht Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
*Engel89*
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#21

24.07.2009, 11:49

Also ich habe mal geschaut. Wir sind doch der Hauptbevollmächtigte, weil wir den Termin für den anderen wahrgenommen haben.
Hab jetzt
1,3 VG 3100
1,2 TG 3104
1,5 VG 1000
genommen. Hoffe das stimmt und das Gericht beanstandet nichts! ;-)

Aber nochmal vieeeelen Dank für eure Hilfe!! Vorallem deine gkutes,
:-) Vielen Dank! :-)

Wünsche euch ein wunderschönes Wochenende!!
gkutes

#22

24.07.2009, 12:26

Also ich habe mal geschaut. Wir sind doch der Hauptbevollmächtigte, weil wir den Termin für den anderen wahrgenommen haben.
nein! wenn ihr nur einen Termin für jm anderen wahrnehmt, dann seid ihr doch der UBV!

und von einer einigung hattest du vorher noch nichts geschrieben! Wenn ein Vergleich geschlossen wurde, dann bekommst du im gerichtlichen Verfahren nur eine 1,0 EG nach 1003!

und wenn wirklich gebührenteilung vereinbart ist, dann stimmt deine rechnung auch nicht. Habe dir doch gesagt, dass du dann ALLE angefallenen Gebühren (HBV und UBV) in eine Rechnung packst und davon dann die Hälfte nimmst
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