Untervollmacht Gebühren

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
gkutes

#11

23.07.2009, 13:47

ich möchte nur verhindern, dass du von mir noch mehr pampige antworten bekommst =)
*Engel89*
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#12

23.07.2009, 13:49

Und welche Gebühren muss ich hierzu jetzt ansetzen?? ... Tut mir echt leid...aber hab hier voll die Probleme...Untervollmachten habe ich bísher nicht abgerechnet... :-(
*Engel89*
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#13

23.07.2009, 13:54

gkutes, :blumen
gkutes

#14

23.07.2009, 13:54

ihr seid in Untervollmacht zu einem Termin gegangen? Sehe ich das jetzt richtig?

dann bekommst du eine 0,65 Verfahrensgebühr gemäß 3401 VV und die 1,2 TG nach 3402. Plus PTE und USt

die Rechnung geht dann an den RA, wenn ihr den Auftrag von dem Hauptbevollmächtigten bekommen habt.
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#15

23.07.2009, 13:56

Ja das ist richtig.
Okay...und da kommt auch nix nach § 15 RVG oder so rein? ...
Wir rechnen das per PKH hab, die uns bewilligt wurde.
gkutes

#16

23.07.2009, 14:07

bekommt man als UBV extra eine PKH-Bewilligung ??? Leider kenn ich mich damit nicht aus, weil ich nie PKH habe. Weiß nur, dass da in § 49 und 50 RVG was dazu steht :(
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#17

23.07.2009, 14:12

Üblicherweise wird in diesen Fällen der Terminsvertreter als Hauptbevollmächtigter und der eigentliche Hauptbevollmächtigte als Korrespondenzanwalt beigeordnet. Oftmals gibt es dann intern eine Vereinbarung, daß beide sich alle festsetzbaren Gebühren hälftig teilen.
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#18

23.07.2009, 14:18

Also der HB hat in seinem Schreiben geschrieben, dass er eine Gebührenteilung wünscht. Der UBV (also wir) hat jetzt geschrieben, ob er als Unterbevollmächtiger direkt bei Gericht die Gebühren einreichen möchte?!... Sind wir jetzt doch die Hauptbevollmächtigten, wenn er den anderen Anwalt UBV auf einmal nennt... ?? ... Wir haben aber den Auftrag von dem erhalten...
:bahnhof
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#19

23.07.2009, 14:27

Hab eine alte Akte gefunden...wo wir auch als Unterbevollmächtigte beigeordnet wurden.
Dort wurde allerdings keine PKH bewilligt...
Wie sollte man es dann im Formular für PKH verfassen? ... Das ist ja eine Tabelle, wo die Gebühren reinkommen usw...nur wie teilt man dem Gericht mit, dass es eigentlich nur die Hälfte sein darf? Oder machen die das bei Gericht automatisch???

Vielen Dank nochmal für die vielen und schnellen Antworten! Und vorallem für die Geduld mit mir! :-)
gkutes

#20

23.07.2009, 14:33

jetzt wird es kompliziert =)

also grundsätzlich: Gebührenteilung bedeutet, dass die Gebühren von HBV und UBV in einen Topf geworfen werden und davon dann jeder die Hälfte bekommt.
Wenn du UBV bist, sieht deine Rechnung dann so aus:

1,3 VG 3100
pte
0,65 VG 3401
1,2 TG 3402
pte
davon 1/2 = € ...

das ist für beide RAe gut, weil jeder im Endeffekt mehr Geld bekommt.

So-welche Rolle ihr jetzt in dem Verfahren spielt, musst du leider allein herausfinden :(
Du kannst anhand des Protokolls sehen, wer Prozessbevollmächtigter ist und wer beim Termin war. Hast du ein Protokoll da?
Ein UBV reicht seine Gebühren eigentlich nie selbst bei Gericht ein. Macht eigentlich der HBV.
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