KFB Pflicht des Rechtsanwalts
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Vor der BGB-Reform Anfang 2002 verjährten auch die Kosten der ZV nach 30 Jahren. Dann gab es bis Dez. 2004 die Regelung, dass diese Kosten nach drei Jahren verjähren (Regelverjährung).
Im Dez. 2004 wurde dann durch den Gesetzgeber "der alte Zustand" wieder hergestellt
Im Dez. 2004 wurde dann durch den Gesetzgeber "der alte Zustand" wieder hergestellt
LG, Ela
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Kosten der ZV ist der Oberbegriff und beinhaltet etwaige GK und die RA-Kosten.
~ Grüßle ~
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