Vergleichsmehrwert

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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ellimorelli
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#11

15.07.2009, 07:31

Naja wenn 8.395 anhängig waren und ein vergleichsmehrwert von 13.275 festgesetzt wurde, dann würde ich die 1,3 VG Nr. 3100 aus den 8.395 und die 0,8 VG Nr. 3101 aus der Diefferenz von 13.275 und 8.395 also 4.880,00 EUR nehmen.
Ist das richtig?
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cappie
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#12

15.07.2009, 08:42

strange hat geschrieben:Erfolgte die Streitwertfestsetzung vom Gericht? Dann findest Du sicher auch in der Begründung die Erklärung... mE sind wohl die 13T mitverglichen worden (tauchen vllt auch in einem vergleichsprotokoll auf) obwohl sie nicht anhängig waren...
Hast du nochmal nachgesehen??

Ohne weitere Informationen würde ich rechnen wie strange: Es heißt ja VergleichsMEHRwert
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Grübchen
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#13

15.07.2009, 09:13

Also so muss es aussehen:


VERGÜTUNGSRECHNUNG

berechnet nach § 2, § 13 Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
Rechnungsdatum: 15.07.2009

Gegenstandswert: 8.395,00 €
1,3 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3100 VV RVG 583,70 €
0,8 Verfahrensgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3101 VV RVG (Wert: 4.880,00 € ) 152,10 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,30 aus Wert 13275,00 € berücksichtigt -
1,2 Terminsgebühr (1. Rechtszug) gem. Nr. 3104, 3100 VV RVG (Wert: 13.275,00 € ) 679,20 €
1,0 Einigungsgebühr (gerichtl. Verfahren) gem. Nr. 1003 VV RVG 449,00 €
1,5 Einigungsgebühr gem. Nr. 1000 VV RVG (Wert: 4.880,00 € ) 400,00 €
- Obergrenze gem. § 15 Abs. 3 RVG 1,50 aus Wert 13275,00 € berücksichtigt -
Auslagenpauschale gem. Nr. 7002 VV RVG 20,00 €
Nettobetrag 2.284,00 €
19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RVG 433,96 €
Gesamtbetrag 2.717,96 €
LG Grübchen
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Grübchen
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#14

15.07.2009, 09:14

Deine erste Frage kann also mit ja beantwortet werden.
LG Grübchen
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ellimorelli
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#15

15.07.2009, 09:24

Tausend Danke @ Grübchen

Dann bin ich ja doch nich so doof.
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strange
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#16

15.07.2009, 22:26

hast du denn noch mal nachgelesen, wie sich der Streitwert korrekt zusammensetzt? Immerhin würdest du dich, bzw. deinen Chef um eine nicht unerhebliche Gebührendifferenz behummsen...
Hotlines leben von Problemen und nicht von Lösungen.

Thomas Manegold
Morbus Dei
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