Hallo Ihr Lieben,
ich habe da mal ne Frage:
Wie berechne ich den Gegenstandswert bei dem Antrag nach § 850f ZPO. Ich habe einen Beschluss erhalten, wonach der Pfändungsbetrag um Summe X ermäßigt wurde. Jetzt möchte ich gegenüber dem Mdt. abrechnen.
Ich habe doch eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 verdient aber nach welchem GW ?
Kann jemand helfen ?
Gegenstandswert bei Antrag nach § 850f ZPO
Ich würde den Gegenstandswert nehmen, den Du in den Antrag mit reingenommen hat. Das war ja auch der Betrag, wo Du mit beauftragt wurdest. Bei ´nem Vergleich nimmst Du ja auch nicht die Einigungsgebühr mit dem Gegenstandswert, worüber ihr euch geeinigt habt, sondern den regulären. ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Viele Grüße von Cahra