Gegenstandswert bei Antrag nach § 850f ZPO

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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SabrinaL
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#1

13.07.2009, 12:09

Hallo Ihr Lieben,

ich habe da mal ne Frage:

Wie berechne ich den Gegenstandswert bei dem Antrag nach § 850f ZPO. Ich habe einen Beschluss erhalten, wonach der Pfändungsbetrag um Summe X ermäßigt wurde. Jetzt möchte ich gegenüber dem Mdt. abrechnen.

Ich habe doch eine 0,3 Verfahrensgebühr nach Nr. 3309 verdient aber nach welchem GW ?

Kann jemand helfen ?
cahra
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#2

13.07.2009, 12:44

Ich würde den Gegenstandswert nehmen, den Du in den Antrag mit reingenommen hat. Das war ja auch der Betrag, wo Du mit beauftragt wurdest. Bei ´nem Vergleich nimmst Du ja auch nicht die Einigungsgebühr mit dem Gegenstandswert, worüber ihr euch geeinigt habt, sondern den regulären. :D
Viele Grüße von Cahra
SabrinaL
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#3

13.07.2009, 12:54

Eine rechtliche Grundlage hast du wahrscheinlich auch nicht parat, oder ?

Ich bin auch noch am Suchen...
cahra
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#4

13.07.2009, 20:18

Nee, leider nicht.
Viele Grüße von Cahra
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