TG für Teilnahme an Zwangsräumungstermin?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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romex
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#1

07.07.2009, 11:42

Hallo,

ich stehe auf dem Schlauch und die Schnellsuche hat nur ein Thema mit den Wörtern gefunden...

Hässliche ZV-Akte - ehemaliger Eigentümer wollte nicht räumen. Nach nun fast eineinhalb Jahren konnten er und seine Partnerin den Räumungstermin nicht mehr aufhalten und mein Chef ist da hingefahren. (Außerhalb von Berlin).

Wenn ich das jetzt abrechnen möchte, kann ich die KoRe erstellen mit
0,3 VG Nr. 3009 VV RVG und
1,2 TG Nr. 2104 VV RVG und
Fahrtkosten und
Abwesenheitsgeld???

Oder geht das nicht??? Ich hab echt keine Ahnung... und mein Chef meint, die TG soll ich abrechnen.
Liebe Grüße,
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Zauberdrops
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#2

07.07.2009, 12:05

Ich würde abrechnen:

0,3 VG Nr. 3309 VV RVG
Fahrtkosten
Abwesenheitsgeld

Weil:

Die VG berechnet sich nach Abschnitt 3 Unterabschnitt 3 VV. Die Hierzu gehörende TG steht in Nr. 3310 und ist begrenzt auf gerichtliche Termine oder Termine zur Abnahme der eV. Unterabschnitt 6 mit dem Verweis auf die TG in Abschnitt 1 ist nicht anzuwenden, da es sich im Unterabschnitt 6 um "Sonstige besondere Verfahren" handelt.
Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld nicht sind abhängig von der TG, sondern vom Terminsort - von wegen Gemeinde des Kanzleisitzes und so. Daher können sie ohne die TG in Ansatz gebracht werden.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]

[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
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romex
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#3

07.07.2009, 12:35

Ok... hat sich erledigt... habe mich jetzt doch belesen und es gibt keine TG!

Danke, Zauberdrops!


:closed
Liebe Grüße,
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lady_lydili
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#4

07.07.2009, 14:09

für die teilnahme an der zwangsversteigerung gibt es eine terminsgebühr, die nr 3312. und als verfahrensgebühr fällt nicht die 3309, sondern die 3311 an. steht ja extra in der übschrift: zwangsversteigerung und zwangsverwaltung....
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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romex
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#5

07.07.2009, 14:16

Ich hatte aber nicht danach gefragt, ob ich für die Teilnahme an der Zwangsversteigerung was abrechnen kann... :wink:
Liebe Grüße,
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Xuka
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#6

07.07.2009, 14:16

:zustimm

aber hier geht es ja um eine Räumung und nicht um eine Versteigerung
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lady_lydili
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#7

07.07.2009, 14:17

oh stimmt. da hab ich wohl zu schnell überflogen *sorry*
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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romex
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#8

07.07.2009, 14:19

Nee, macht ja nüscht... Nun ist mein Chef ganz enttäuscht, weil er keine TG kriegt!!! Er sucht immer noch... :roll:
Liebe Grüße,
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Zauberdrops
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#9

07.07.2009, 16:06

Typisch...
:lolaway
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Cora[/b][/i]

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