Unser Mandant hat eine OWi begangen (über Rotlicht gefahren), hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sodann hat er sich, nachdem er von den Polizeibeamten angehalten wurde, heftig gegen diese gewährt, es kam zur Schlägerei, hier wurde ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Sache wurde vor dem Termin verbunden.
Sodann wurden beide Verfahreneingestellt gegen Zahlung einer Geldbuße.
Die Rechtsschutzvers. hat Kostenschutz NUR für die Bußgeldsache erteilt, da Strafsache ja Vorsatztat. Wie rechne ich jetzt ab
![Oh Mann-Smiley :ohmann](./images/smilies/ohmann.gif)
ich weiß gar nicht, wie ich die Sache angehen muss..