Bußgeldverf.+Strafverf. sodann Verbund

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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kitte-kat
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#1

07.07.2009, 09:43

Hallo Ihr Lieben. Hab mal wieder ne etwas schwierigere Sache aufm Tisch.

Unser Mandant hat eine OWi begangen (über Rotlicht gefahren), hier wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet, sodann hat er sich, nachdem er von den Polizeibeamten angehalten wurde, heftig gegen diese gewährt, es kam zur Schlägerei, hier wurde ein Strafverfahren wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte eingeleitet. Die Sache wurde vor dem Termin verbunden.

Sodann wurden beide Verfahreneingestellt gegen Zahlung einer Geldbuße.
Die Rechtsschutzvers. hat Kostenschutz NUR für die Bußgeldsache erteilt, da Strafsache ja Vorsatztat. Wie rechne ich jetzt ab :ohmann
ich weiß gar nicht, wie ich die Sache angehen muss..
[img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a030.gif[/img] tue was du willst, aber schade keinem [img]http://www.cosgan.de/images/kao/tiere/a025.gif[/img] [img]http://www.cosgan.de/images/kao/verschiedene/c030.gif[/img]
kitte-kat
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#2

07.07.2009, 10:43

ha niemand ne idee ?!?! wäre euch wirklich dankbar.
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#3

07.07.2009, 11:21

Hm, schwierig.

Für die Zeit bis zur Verbindung ist es ja kein Problem, da kannst Du ganz normal die Gebühren nach Teil 5 abrechnen.

Bleibt die Terminsgebühr. Die entsteht eigentlich wegen der Verbindung nach Teil 4. Ich würde wohl einfach eine "fiktive" Terminsgebühr nach Teil 5 gegenüber der RS abrechnen. Den Rest, also die Gebühren für das Strafverfahren vor Verbindung und die Differenz der TG, muß der Mandant tragen. Evtl. kannst Du das mit dem SB der RSV besprechen?
kitte-kat
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#4

07.07.2009, 13:16

ich versuch einfach mal mein glück.. danke dir trotzdem
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#5

07.07.2009, 13:51

Wär schön, wenn Du das Ergebnis hier mitteilst.
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