Kündigung und Nebenkostenabrechnung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Krissie
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#1

06.07.2009, 15:59

Grüßt euch zusammen!

Weiß jemand, ob Nebenkostenabrechnung und Kündigung von Wohnraum zwei verschiedene Angelegenheiten sind?

Wir hatten die Mandantin nach der Kündigung vertreten. Wir haben einen Vergleich geschlossen und sie ist ausgezogen.

Jetzt, ein halbes Jahr später, waren die Nebenkosten noch nicht abgerechnet und wir haben die Vermieterin aufgefordert, den überzahlten Betrag auszuzahlen.

Gebührenrechtlich zwei Angelegenheiten?

Danke für Antworten.

Krissie
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#2

06.07.2009, 16:03

Ich würd sagen, ja...
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rebru82
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#3

06.07.2009, 16:09

Kündigung von Wohnraum und Geltendmachen von Forderungen aus Nebenkostenabrechnung sind auf jeden Fall unterschiedliche Angelegenheiten. Würde man beides gleichzeitig machen, könnte man den Wert erhöhen, aber hier ist das Verfahren wg. der Nbk gesondert abzurechnen
[hr]

Liebe Grüße

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Krissie
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#4

07.07.2009, 13:45

Ich würde auch zwei Verfahren daraus machen. Aber gibt es denn eine Gesetzesstelle, mit der ich mein Vorhaben belegen kann? Die RS fragt bestimmt nach, oder?
RVG hab ich schon nachgeschaut, da ist Mietrecht nicht differenziert.
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rebru82
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#5

07.07.2009, 14:05

Ob das im Gesetz irgendwo steht, kann ich nicht sagen. Aber da hier gebührenrechtlich zwei unterschiedliche Tatbestände vorliegen, ist es getrennt abzurechnen. Eigentlich sollte die RSV das aber auch wissen. Ich würde es einfach machen und abwarten, wie die RSV reagiert.
[hr]

Liebe Grüße

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#6

07.07.2009, 16:30

Alles klar. Dank euch.
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