Hallo Ihr Lieben.
Ich habe eine Frage bezüglich der Zinsen bei der Festsetzung in Strafsachen 4 oder 5 % Zinsen? Und wo steht sowas? Hab hier schon Bücher gewälzt.
Vielen Dank für Eure Mühe.
LG Vivanja
Kostenfestsetzung im Strafverfahren
- Zauberdrops
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 578
- Registriert: 01.11.2007, 10:01
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Niedersachsen
5 % über BZS gem. § 104 I ZPO.
[i][b]LG
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]
Cora[/b][/i]
[color=#BF8040]Der Kopf ist rund, damit das Denken seine Richtung ändern kann. (Picarbia)[/size][/color]