Abrechnung Terminsgeb. für Unterbevollmächtigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Findik
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#1

06.07.2009, 12:01

Hallo ihr Lieben,

ich habe hier einen komplexeren Fall.

Also der Termin fand in einer anderen Stadt statt. am 5.6. ist meine Chefin mit der Bahn hingefahren und hat auch natürlich auch Tage u. Abwesenheitsgeld geltend gemacht. Die Gegenseite behauptet nun, unser Mandant hätte auch einen dort ansässigen RA beauftragen können und hat sof. Beschw. gegen unsere KfA erhoben. Dann hat meine Chefin zu einem anderen Termin auch in der Sache einen Unterbevollmächtigten zum Termin geschickt. Die Gegenseite meinte, die Terminsgeb. kann jetzt nicht doppelt geltend gemacht werden (für unsere RAin und Unterbevollm.).

Wie könnten wir hier agumentieren? Habt ihr eine Idee. Im Gesetz habe ich die passende Stelle nicht gefunden. Könnt ihr mir helfen?

Danke im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

[color=blue]Der Verstand und die Fähigkeit, ihn zu gebrauchen, sind zwei verschiedene Gaben.[/color]
gkutes

#2

06.07.2009, 12:11

wie?
erst 1. Termin, dann KFA und dann 2. Termin? macht das Sinn?

oder 1. Termin selbst hingefahren und 2. Termin UBV und dann KFA? Dann bekommst du die TG niemals zwei mal ersattet. Wäre ja noch schöner. Hier bekommst du das erstattet, was günstiger gewesen wäre. Also entweder RA fährt zwei mal selbst oder es wird bei beiden Terminen ein UBV hingeschickt
Findik
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#3

06.07.2009, 12:28

Ja, erst die beiden Termine und dann KFA.
Liebe Grüße
Findik

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gkutes

#4

06.07.2009, 12:38

ja-da hab ich ja auch was dazu geschrieben. da gibbet keine argumente. ihr habt zu viele Kosten verursacht, die ihr dementsprechend nicht erstattet bekommt
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