Herausgabe amtsärztliches Gutachten

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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eva3003
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#1

02.07.2009, 14:56

Hallo!

Mal eine Frage. Wir wurden von unserem Mandanten beauftragt, ein amtsärztliches Gutachten herauszufordern. Er hatte darauf auch einen Anspruch, nur der Amtsarzt hat es nicht herausgegeben. Der Anspruch stützt sich auf das Beamtengesetz. Also würde ich sagen, es ist eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit. Wir haben die also angeschrieben, dass sie das amtsärztliche Gutachten herausgeben sollen. Das kam dann auch prompt "zum Verbleib bei unseren Unterlagen". So, jetzt soll ich abrechnen. Was soll ich denn da abrechnen? Ich kann ja nicht die 5.000,00 EUR Streitwert nehmen für das eine Schreiben, oder doch? Mandant ist rechtsschutzversichert. Vielleicht soll ich es einfach probieren. Oder ist das gar nicht Verwaltungsrecht, sondern normales Zivilrecht wegen des Herausgabeanspruchs? Wie rechne ich dann ab?
JonesJess
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#2

02.07.2009, 17:10

Ich würde eine Geschäftsgebühr nach dem Streitwert abrechnen. Normales ZivilR also eine 2300
Das Licht am Ende des Tunnels ist das des entgegenkommenden Zuges!
eva3003
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#3

02.07.2009, 17:24

Nach welchem Streitwert?
JonesJess
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#4

02.07.2009, 17:35

Ich würde die 5000,00 EUR nehmen. Mir ist nicht bekannt, dass es für einen Herausgabenanspruch eine Höchstgrenze gibt.
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