vorzeitige Erledigung mit Einigung

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Christina83
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#1

02.07.2009, 14:11

Hallöle! Folgendes:

Wir haben Forderung verfolgt, Klageauftrag hatten wir auch, Cheffe hat mit gegnerischen RA telefoniert. Danach Einigung.
Ich rechne jetzt ab:
1,3 Geschäftsgebühr
0,8 Verfahren
-Anrechnung
1,2 Termin
und was für eine Einigung 1,5 oder 1,0????

Danke schön!!!!!
Asgoth
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#2

02.07.2009, 14:15

Wenn ihr von Anfang an Klageauftrag hattet, ist überhaupt keine Geschäftsgebühr entstanden. Allenfalls dann die 0,8 VG.

Einigungsgebühr iHv 1,5 - weil noch nichts rechtshängig war, soweit ich das richtig verstehe.
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Christina83
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#3

02.07.2009, 14:18

Nee wir haben die Gegenseite zur Zahlung aufgefordert und hatten dann zwischenzeitlich Klageauftrag bekommen. Mir gehts auch nur um die Einigungsgebühr weil mir das nicht so ganz klar ist. Die "gerichtliche" Terminsgebühr bekommt man ja auch wenn man mit der Gegenseite telefoniert (wenn man schon Klageauftrag hat).....
Asgoth
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#4

02.07.2009, 14:44

Wie gesagt, solange noch kein Gericht im Spiel ist, fällt die 1,5 EG an - eben deswegen, weil die Gerichte durch die Einigung geschont werden und der RA sich insoweit einen kleinen "Bonus" verdient hat - salopp ausgedrückt.

Habt ihr euch dahingehend geeinigt, dass die Gegenseite eure Kosten trägt? Weil ich würde bei so einer Kostenrechnung ziemlich misstrauisch werden... ;)
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