welche abrechnung ist nun richtig?!

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Pepples
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#11

30.06.2009, 17:54

Ist doch eigentlich ganz einfach.
Die GG führt dazu, das sich die VG vermindert. Diese kann aber nur einmal entstehen. Deswegen rechnet sich die VG für das Mahnverfahren auf die VG für das Klageverfahren auf, lediglich die Auslagen bleiben bestehen.

Du bekommst für mehrere Termine ja auch nur einmal eine TG!
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sunshine24
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#12

30.06.2009, 19:22

Im RVG unter den jeweiligen Nummern bzw. Vorbemerkungen steht ja auch drin, was anzurechnen ist. Und es steht nunmal bei der Vorbemerkung Teil 3, dass die Geschäftsgebühr auf eine folgende Verfahrensgebühr anzurechnen ist. Unter der Nr. 3305 für den MB steht, dass diese voll auf die Verfahrensgebühr im streitigen Verfahren angerechnet wird (so oder so ähnlich halt auf jeden Fall).

Da würd ich deiner Cheffin mal des Gesetz unter die Nase heben und sagen, dass das so da drin steht!
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
Lilli
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#13

30.06.2009, 19:22

also die rechnest wie folgt ab:

I. außergerichtlich
1,3 GG Nr. 2300 VV
Auslagen
Zwischensumme
19 %USt.
Gesamt

II. Mahnverfahren
1,0 VG Nr. 3305 VV
Auslagen
anzurechnen 0,65 GG Nr. 2300 Vorbemerkung 3 Abs. 4
Zwischensumme
19 % USt.
(eventuell Gerichtskosten 0,5 KV-Nr. 1110 GKG (mind. 23 €))
Gesamt

III. Klageverfahren
1,3 VG Nr. 3100 VV
1,2 TG Nr. 3104 VV
Auslagen
anzurechnen 1,0 VG Mahnbescheid Nr. 3305 VV
Zwischensumme
19 % USt.
(eventuell Gerichtskosten 2,5 KV-Nr. 1210 GKG (Achtung nur 2,5 abrechnen, weil du ja schon eine 0,5 im Mahnverfahren abgerechnet hast)
Gesamt

wenn du noch hilfe brauchst, meld dich...
Viel Glück
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nephele
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#14

01.07.2009, 07:54

also doch quasi zweimal anrechnen ja? das ist doch irgendwie bekloppt... ich meine damit, weil der anwalt ja erstmal "weniger" bekommt, weil er die GG anrechnen muss und dann muss er nochmal die 1,0 VG voll auf die 1,3 VG anrechnen... find ich irgendwie unfair...
naja, wenn es denn so sein soll :roll:
ich rechne dann jetzt nochmal durch, was da raus kommt und dann werd ich versuchen, mich mi dem rechtspfleger zu unterhalten :mrgreen:

vielen dank euch allen!!! :thx:
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

Verrückt? Ich? nee...das hätten mir die Stimmen doch gesagt...

Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
Zitat Sheldon Cooper
gkutes

#15

01.07.2009, 09:51

die soll mal an früher denken. zu BRAGO-zeiten wurde auch die außergerichtliche Gebühr voll angerechnet. Also hat sie jetzt schon mehr =)
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