Abrechnung FamR

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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uwemo
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#1

29.06.2009, 10:36

Haben für Mdt Scheidung durchgeführt. Außer VA war nix rechtshängig.
Zuvor wurde mit Gegner aber über Trennungsunterhalt und Kindesunterhalt gestritten und Vereinbarung getroffen.

Abrechnung nunmehr
Außergerichtl Geschäftsgebühr 1,3 und Einigungsgebühr 1,5 bzgl Unterhalt
Gerichtl. 1,3 VG und 1,2 TG &PuT&USt Scheidung und Va.

Wonach nehme ich denn den GW für die Vereinbarung Unterhalt ? 12 x den Betrag ??

Gruss

Uwemo
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lady_lydili
Kennt alle Akten auswendig
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#2

29.06.2009, 11:11

ja, den jährlichen betrag (von kind und trennung zusammen). § 42 I GKG
wer, wie was? der, die das? wieso, weshalb, warum?...wer nicht fragt, bleibt dumm...

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Grit66
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#3

30.06.2009, 16:17

In so einem Fall lege ich immer 2 Akten an: 1. Trennung und Folgesachen, 2. Ehescheidung und Folgesachen

Abrechnung 1. Akte

SW: 12 x Unterhaltsbetrag Kind, 12 x Unterhaltsbetrag EF zzgl. eventuelle Rückstände

1,5 2300 (Du schreibst, Ihr habt Euch gestritten, also war es doch sicherlich umfangreich und stressig?)
1,5 1000
7002 :roll:
MWSt.

Abrechnung 2. Akte

1,3 3100
1,2 3104
7002
MWSt.

Gruß Grit
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