Abrechnung in einer ZV Sache

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Rafabbg
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#1

26.06.2009, 10:23

Guten Morgen,
kann mir jemand helfen???
Wir haben einen Mandanten der uns beauftrag hatte, weil ein PfÜB gegen ihn erlassen wurde. Sein Konto wurde gesperrt und wir sollten etwas dagegen tun. Wir haben dann mit der Bank telefoniert und erreicht, dass sie das Konto wieder freigeben wenn er einen Dauerauftrag auf die Forderung einrichtet. Das hat unser Mandant auch getan und das Konto wurde freigegeben.

Ich soll jetzt einen Abrechnungsvorschlag unterbreiten und bin mir echt nicht sicher.

Was für eine Gebühr fällt da an, weil wir vertreten ja den Schuldner. Und aus welchem Gegenstandswert (das ist eigentlich mein Hauptproblem). Eigentlich sind es ja immer Hauptforderung plus Zinsen und Auslagen usw.. Aber ich habe ja kein Forderungskonto. Wie errechne ich mir den GW??? Kann mir jemand helfen?
slassm
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#2

26.06.2009, 10:36

GW wie du geschrieben hast Hauptforderung plus Zinsen und Auslagen, wenn dir der Pfüb vorliegt müsste das doch nicht tragisch sein oder?

Ansonsten würd ich Schuldner hin oder her die Nr. 3309 VV RVG nehmen.

Oder lieg ich da jetzt falsch?
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#3

26.06.2009, 10:43

puppa2402 hat geschrieben:Hast Du nicht den Pfüb vorliegen? Da geht ja alles draus hervor.
Kopiert aus: http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=746694#746694


Gruß Andrea
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#4

26.06.2009, 13:26

Also muss ich einfach den Betrag als GW nehmen der im PfÜB gegen unseren Mandanten als Gesamtforderung drin steht??
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romex
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#5

26.06.2009, 13:28

Ja!!! Was willst Du denn sonst nehmen?? :wink:
Liebe Grüße,
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grommelie
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#6

26.06.2009, 13:33

Deine Fragen sind ja schon beantwortet.
Mich wundert bei Deinem Thread, dass ihr bei der Bank angerufen hat und die dann, ohne mit dem Gläubiger zu sprechen, das Konto wieder freigibt, nachdem euer Schuldner einen Dauerauftrag eingerichtet hat. Meine Frage an alle: Darf eine Bank das so?
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romex
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#7

26.06.2009, 13:48

Wir haben mal erreicht, dass der gepfändete Betrag unseres Mandanten bei seiner Bank abgesplittet wurde und über "den Rest des Kontos" frei verfügt werden kann. Allerdings hatten wir dazu die Zustimmung des Gläubigers!
Liebe Grüße,
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Rafabbg
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#8

26.06.2009, 14:21

Also Zustimmung vom Gläubiger hatte die Bank nicht. Es war hier so, dass ich mit dem Angestellten bei der Bank telefoniert hatte und dieser mir dann den Vorschlag machte, dass wenn ein Dauerauftrag errichtet wird, das Konto wieder freigegeben wird. So lief dass dann auch. Er meinte noch, dass er den Kunden sehr gut kennt (also unseren Mandanten) und dieser hat auch Landwirtschaft deswegen hat er sein Konto dringend benötigt. Vielleicht hat das auch eine Rolle gespielt?! Die Forderung wurde am selben Tag, als ich telefoniert hatte mit der Bank, noch auf ein Konto (von der Bank) überschrieben und dort kann die Forderung dann zwei Wochen stehen bleiben und wenn bis dorthin keine Lösung gefunden ist, also Begleichung der Schulden o.ä., dann wäre nach zwei Wochen das Konto des Mandanten/Schuldner wieder gesperrt gewesen. So hat mir der Angestellte von der Bank das erklärt.
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