Kostenfestsetzung in Strafsachen

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Findik
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#1

25.06.2009, 13:34

Hallo ihr Lieben,

brauche mal dringend eure Hilfe. Also ich habe hier eine Strafsache, wo unser Mandant freigesprochen wurde.

Ich weiß nicht genau, wie ich es schreiben soll. Hat vielleicht jemand eine Vorlage oder weiß, wie man den Einleitungstext und Abschluss schreibt, die Rechnung an sich, weiß ich ja wie das geht, ist ja ganz normal.

Vielen Dank im Voraus.
Liebe Grüße
Findik

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#2

25.06.2009, 13:39

In der Sache ...

wurde d. Angeklagte im Hauptverhandlungstermin am ... freigesprochen.

Ich beantrage, die notwendigen Kosten für die Verteidigung gemäß nachfolgender Aufstellung festzusetzen und zu erstatten:

.
.
.

ggf. noch

Die Angelegenheit war als insgesamt durchschnittlich zu bewerten, so daß die Mittelgebühr angemessen und gerechtfertigt ist.

Ich verzichte auf die Geltendmachung der Pflichtverteidigergebühr.

D. Mdt ist nicht vorsteuerabzugsberechtigt.

Die Abtretungserklärung ist in der Anlage beigefügt.
Findik
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#3

25.06.2009, 13:42

Hey vielen Dank.
Liebe Grüße
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#4

25.06.2009, 13:53

Ich sehe hier grad, dass mein Chef diese Gebühren angesetzt hat. Ich weiß aber nicht woher er die hat. Er meinte er hat die Mittelgebühr von der Mittelgebühr angesetzt hat.

Also das sind die Gebühren, kann mir jemand helfen?

97,50 €
85,00 €
170,00 €
Liebe Grüße
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#5

25.06.2009, 14:18

Wär hilfreich gewesen, wenn Du die Gebührenziffern dazugeschrieben hättest :-)

Meinst Du mit "hat die Mittelgebühr von der Mittelgebühr angesetzt", daß er jeweils die Hälfte der Mittelgebühr angesetzt hat?

GG 4100 (30 bis 300 EUR) Mittelgebühr: 165 EUR
VG 4106 (30 bis 250 EUR) Mittelgebühr: 140 EUR
TG 4108 (60 bis 400 EUR) Mittelgebühr: 230 EUR

Dein Chef ist, warum auch immer, jeweils unter der Mittelgebühr geblieben. Wieviel genau - das auszurechnen, hab ich jetzt ehrlich gesagt, keinen Bock. Aber das und auch warum, kann Dir ja Dein Chef sagen.
Findik
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#6

25.06.2009, 14:20

Danke, habe es eben herausbekommen, was er da ausgerechnet hat :).
Liebe Grüße
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