Wer trägt Kosten Streitverkündete im Berufungsverfahren?

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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emmelie_erdbeer
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#1

25.06.2009, 10:05

Guten Morgen aus dem sonnigen Würzburg,

habe gerade eine echt harte Abrechnungsnuss von meinem Chef kredenzt bekommen. Vielleicht kann mir jemand helfen :wirr

Unsere Mandantschaft war erstintanzlich streitverkündet und ist als Streithelferin beklagtenseits dem Rechtsstreit beigetreten.

Im Berufungsverfahren waren wir wieder Streithelfer der Berufungsbeklagten.

Die Berufungsklägerin nimmt nun die Berufung zurück. Wie lauten hier meine Kostenanträge (KFA) für die I. und II. Instanz ? :nachdenk Leider habe ich keinen Plan und zähle daher auf Euch :thx

viele Grüße
Emmelie
gkutes

#2

25.06.2009, 10:26

ich denke, es muss erst mal eine kostenentscheidung her, bevor du überhaupt einen kfa stellen kannst.
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Kasimir1603
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#3

25.06.2009, 10:29

Du solltest beantragen, dass die Kosten des Rechtsstreits für I. und II. Instanz aufgrund der Berufungsrücknahme der Berufungsklägerin auferlegt werden.
Wenn das Gericht die KGE dann so aufnimmt, kannst Du danach Deinen KFA stellen.
Ciao Kasi

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emmelie_erdbeer
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#4

25.06.2009, 10:38

Ein entsprechender Antrag, der Klägerin/Berufungsklägerin die Kosten aufzuerlegen, wurde bereits von der Beklagten/Berufungsbeklagten gestellt.

Ich würde jetzt gerne wissen, welche Gebühren ich im KFA ansetzen kann.
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Kasimir1603
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#5

25.06.2009, 10:42

War in dem Antrag der Beklagten/Berufungsbeklagten auch enthalten, dass EURE Kosten von der Klägerin zu tragen sind??? Wenn nicht, müsst ihr einen Antrag selbst stellen.

Es nützt Euch nix, wenn der Klägerin die Kosten der Beklagten auferlegt werden. In der KGE muss stehen, dass die Klägerin die Kosten der Beklagten und der Streithelfer zahlt.

Ansonsten, wenn die KGE da ist udn die Klägerin auch die Kosten der Streitverkündung zu tragen hat, dann könnt ihr die üblichen Gebühren ansetzen

Verfahrensgebühr, Terminsgebühr (wenn bereits verhandelt wurde in der Berufung) etc. pp.
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gkutes

#6

25.06.2009, 10:42

seid ihr in dem antrag der beklagten auch mit erwähnt??? der streithelfer muss immer explizit genannt werden !

für deine gebühren kommt es ja drauf an, was ihr bisher schon gemacht habt... davon hast du nocht nichts geschrieben. ich kann von hier aus leider nicht in deine akte schauen...
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puppa2402
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#7

25.06.2009, 10:59

:zustimm
In dem Antrag muss auch erwähnt werden, dass der Berufungsklägerin die Kosten der Streitverkündeten mit auferlegt werden sollen.
Liebe Grüße
puppa

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emmelie_erdbeer
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#8

25.06.2009, 10:59

Vielen Dank für Eure Hilfe. Sind im Antrag der Berufungsbeklagten nicht erwähnt. Dann stelle ich jetzt erstmal den Antrag für die KGE und Streitwertfestsetzung.

Rechne ich im KFA mit den "normalen" Gebühren ab (also 3100, 3104 etc.) oder gibts ne extra Nr. für Streitverkündete im RVG ? Kanns auch selbst nachschauen, nur evtl. wisst ihr es, weil ihr es ständig abrechnen müsst :)

Auf alle Fälle ein dickes :thx und noch einen schönen Tag.

viele Grüße
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Kasimir1603
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#9

25.06.2009, 11:00

gleiche gebühren für STV und normale Partei. Gibbet keine Extragebührenvorschrift
Ciao Kasi

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gkutes

#10

25.06.2009, 11:00

gibt keine extra gebühren-nummern für die Streithelfer
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