Anrechnung der BerH / fiktive Anrechnung der GG

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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samara
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#1

24.06.2009, 05:58

Hi! Wir waren ein einem arbeitsgerichtlichen Verfahren wegen einer Kündigung zuerst außergerichtlich, dann gerichtlich tätig. Wir haben BerH und PKH abgerechnet. In der PKH - Abrechnung haben wir 35,00 EUR angerechnet. Die PKH wurde antragsgemäß ausgezahlt (unter Anrechnung von 35,00 EUR). BerH wurde abgelehnt, da EInkommen zu hoch. Sie kommen auf eine PKH-Rate von 30,00 EUR, obwohl PKH ohne RAten gewährt wurde.

Wenn ich jetzt melde, dass wir die 35,00 EUR nicht bekommen haben - besteht dann die Gefahr dass die VG auf die fiktive 0,65 GG gekürzt wird? Was würdet ihr mir empfehlen? Muss ich das überhaupt melden? Oder kann ich bzgl. BerH damit argumetieren, dass PKH gewährt wurde? Besteht dann nicht das Risiko, dass PKH nochmals überprüft wird und wir diese zurückzahlen müssen??? Ich hoffe, jemand kann mir helfen.
Mops
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#2

24.06.2009, 09:08

Verfasst am: 24/6/2009, 05:58
Seit wann arbeitest Du denn schon?

So nun zur Sache: Wieso kommen die bei der BerH auf eine PKH Rate? Ich würde auf jeden Fall hinsichtlich der BerH weitermachen und ggf. Beschwerde einlegen.

PKH wird übrigens immer nochmal geprüft. Nur dann musst Du nicht zurückzahlen, sondern der Mdt.
samara
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#3

24.06.2009, 09:20

Danke schön! Ich versuche es dann weiter mit der BerH.

P.S. ich habe einen derartigen Rückstand, dass ich morgens ein paar Überstunden mache, ist mir lieber als abends länger zu bleiben! :wink:
Mops
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#4

24.06.2009, 09:55

Aber trotzdem. Da stehst Du ja mitten in der Nacht auf.
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