EILT - Frist heute (Gebührenkürzugn Strafsache)

...für das vom 01.07.2004 bis 31.07.2013 geltende Gebührenrecht
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Heike19
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#1

23.06.2009, 11:36

Hallo zusammen.

Bin frisch aus dem Urlaub zurück und schon wieder habe ich eine Strafakte auf dem Tisch, wo der Bezirksrevisior die Gebühren gekürzt hat.

Es wurden die kompletten Gebühren (GG, VG, TG) um 25 % gekürzt. Die Fahrtkosten für RA wurden nur mit 40,00 € berechnet und als Informationsfahrt angegeben. Abwesenheitsgeld für RA wurde komplett gestrichen. Aktenpauschale von 12,00 € sowie Kopierkosten wurden auch gestrichen.

Mandant hat dann noch Fahrtkosten geltend gemacht. Er ist extra von einer Baustelle, welche 500 km vom Gericht entfernt ist, angereist und dann wieder zur Baustelle gefahren. Das Gericht ist der Meinung, dass für die Reisekosten der Ladungsort maßgeblich ist, so dass der Mandant gar keine Fahrtkosten erstattet bekommt

Also ich finde das schon richtig frech.

Kann mir da jemand helfen, event. mit gerichtlichen Entscheidungen.

Wäre super nett von Euch, eilt ein bisschen, da FRIST HEUTE :-(
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#2

23.06.2009, 11:53

Heike19
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#3

23.06.2009, 11:56

Hab ich schon drin gestöbert, aber nichts passendes gefunden :-(
LG Heike19
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#4

23.06.2009, 12:02

Dann einfach versuchen zu begründen: Gebühren bestimmt RA unter Berücksichtigung der Kriterien des § 14. Sofern diese nicht unbillig ist, ist dies auch für Dritte bindend. Schreib einfach noch was zur besonderen Bedeutung der Sache für euren Mdt, ggf. Hinweis auf ausführliche Besprechungen, Aktenstudium bzw. auf Dauer der Hauptverhandlung. Wenn RA an der HV teilgenommen hat, hat er ganz normal Anspruch auf Fahrtkostenerstattung nach RVG. Warum hier eine Absetzung erfolgte, kann ich nicht nachvollziehen.

Auch bei den Fahrtkosten des Mdt. würde ich einwenden, dass Mdt. berufsbedingt in der Woche auf Baustelle tätig und Anreise von zu Hause daher gar nicht möglich gewesen wäre.
Heike19
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#5

23.06.2009, 13:13

Die Begründung der Fahrtkosten des Mdt. hatte ich ja schon im Kostenfestsetzungsantrag gefertigt. Würde nicht berücksichtigt.

Bei den Gerichten kann man ja nur noch mit gerichtlichen Entscheidung kommen, damit überhaupt was in voller Höhe festgesetzt wird.

So eine gerichtliche Entscheidung ist wohl nicht bekannt?

In OWi-Sachen kann man ja einiges finden, aber in Strafsachen sieht es schlecht aus.
LG Heike19
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#6

23.06.2009, 13:23

Heike19 hat geschrieben:Hallo zusammen.

Bin frisch aus dem Urlaub zurück und schon wieder habe ich eine Strafakte auf dem Tisch, wo der Bezirksrevisior die Gebühren gekürzt hat.

Es wurden die kompletten Gebühren (GG, VG, TG) um 25 % gekürzt. Die Fahrtkosten für RA wurden nur mit 40,00 € berechnet und als Informationsfahrt angegeben. Abwesenheitsgeld für RA wurde komplett gestrichen. Aktenpauschale von 12,00 € sowie Kopierkosten wurden auch gestrichen.

Mandant hat dann noch Fahrtkosten geltend gemacht. Er ist extra von einer Baustelle, welche 500 km vom Gericht entfernt ist, angereist und dann wieder zur Baustelle gefahren. Das Gericht ist der Meinung, dass für die Reisekosten der Ladungsort maßgeblich ist, so dass der Mandant gar keine Fahrtkosten erstattet bekommt

Also ich finde das schon richtig frech.

Kann mir da jemand helfen, event. mit gerichtlichen Entscheidungen.

Wäre super nett von Euch, eilt ein bisschen, da FRIST HEUTE :-(
Interessant wäre erst mal, welche Gebühren ihr in Ansatz gebracht habt.

Dann, aus welchem Grund sind die Reisekosten entstanden? Auswärtiges Gericht?

War persönliches Erscheinen des Mandanten angeordnet? (nur mal dumm gefragt)

Zur Aktenpauschale in Strafsachen gibt es Entscheidungen, meiner Meinung nach, muß noch mal gucken. Wurde eine Begründung angegeben, warum die gestrichen wurde? Habt ihr alles nachgewiesen?
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#7

23.06.2009, 14:54

Also wir haben die Mittelgebühr angesetzt und diese wurde um 25 % gekürzt.

Ja die Reisekosten sind wegen eines auswärtigen Gerichts entstanden. Hier wurde lediglich eine Informationsfahrt von 40,00 € anerkannt. Aber dies ist nicht ganz so sclimm. Differenz sind gerade mal 8,00 €. Das Abwesenheitsgeld wurde jedoch nicht erstattet.

Ja das persönliche Erscheinen des Mandanten war angeordnet.

Bezüglich der Aktenpauschale gibt das Gericht an, dass dieses an der ständigen Rechtssprechung feshält und sie nicht festsetzbar ist.
LG Heike19
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#8

23.06.2009, 17:47

In Strafsachen ein auswärtiger Termin??? Was soll das denn für ein T gewesen sein?

Es ist sicher nicht so, dass man nur mit anderen gerichtlichen Entscheidungen kontern kann. Ich denke gerade in Strafsachen kommt es sehr auf den Einzelfall an. Von daher hätte ich mir die Mühe gemacht, alles aus dem Verfahren zu suchen, was zumindest die Mittelgebühr rechtfertigt und das nochmal ausdrücklich aufgeführt. Egal ob ich bereits bei der Kostenfestsetzung so argumentiert habe.
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