Bin frisch aus dem Urlaub zurück und schon wieder habe ich eine Strafakte auf dem Tisch, wo der Bezirksrevisior die Gebühren gekürzt hat.
Es wurden die kompletten Gebühren (GG, VG, TG) um 25 % gekürzt. Die Fahrtkosten für RA wurden nur mit 40,00 € berechnet und als Informationsfahrt angegeben. Abwesenheitsgeld für RA wurde komplett gestrichen. Aktenpauschale von 12,00 € sowie Kopierkosten wurden auch gestrichen.
Mandant hat dann noch Fahrtkosten geltend gemacht. Er ist extra von einer Baustelle, welche 500 km vom Gericht entfernt ist, angereist und dann wieder zur Baustelle gefahren. Das Gericht ist der Meinung, dass für die Reisekosten der Ladungsort maßgeblich ist, so dass der Mandant gar keine Fahrtkosten erstattet bekommt
Also ich finde das schon richtig frech.
Kann mir da jemand helfen, event. mit gerichtlichen Entscheidungen.
Wäre super nett von Euch, eilt ein bisschen, da FRIST HEUTE
![Traurig :-(](./images/smilies/icon_sad.gif)